Der Bundestag entscheidet am Donnerstag (28.05.2009) über eine Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, mit der zum ersten Mal eine gesetzliche Grundlage für so genannte Deals im Strafprozess geschaffen werden soll (BT-Drs. 16/11736).
Zentrale Punkte des geplanten Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren sind:
- Nur das Strafmaß darf Gegenstand einer Absprache sein; es muss sich weiterhin an der Schuld des Angeklagten orientieren.
- Außerdem darf eine Absprache nicht alleinige Grundlage eines Urteils sein.
- Auch bei einem Geständnis bleibt das Gericht aber weiterhin verpflichtet, den wahren Sachverhalt bis zu seiner Überzeugung zu ermitteln. Dies hat auch der Bundesrat in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf besonders betont (BT-Drs. 16/12310) und einen eigenen Entwurf vorgelegt (BT-Drs. 16/4197).
Damit wäre dann eins der großen noch offenen Gesetzesvorhaben vom Tisch.
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