Die GStA Hamm hat jetzt in zwei Verfahren im Hinblick auf die Aufnahme von Ermittlungen wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet eine interessante Entscheidung getroffen. Danach handelt es sich bei dem einmaligen Download eines Computerspiels und der dadurch begangenen Urheberrechtsverletzung um ein Massenphänomen. Im Hinblick auf den geringen persönlichen Schuldvorwurf des einmaligen Downloads sei die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft nicht zwingend veranlasst (GStA Hamm, Bescheid vom 11. 3. 2009 – 2 Zs 734/09 und 2 Zs 735/09). Die Entscheidung ist bereits Thema des Monats 04/2009 auf LexisNexis® Strafrecht. Wir werden aber auch über diese Entscheidung und ihre Auswirkungen im StRR berichten.