Bereits am 02.12.2008 hat der BGH entschieden, erst jetzt ist der begründete Beschluss in 3 StR 203/08 veröffentlicht worden. In diesem hat der BGH u.a. das gegen eine Rechtsanwältin vom LG Mannheim verhängte Berufsverbot bestätigt. Die Rechtsanwältin hat den Holocaust-Leugner Ernst Zündel vor Gericht vertreten und ist Lebensgefährtin von Horst Mahler. Das LG hatte sie unter anderem wegen mehrfacher Volksverhetzung, Nötigung, versuchter Strafvereitelung, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole sowie Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der BGH hat aber nur den Schuldspruch bestätigt. Über das Strafmaß muss das LG erneut verhandeln und entscheiden. Das liegt daran, dass der BGH zwei der vom LG festgestellten Tatvorwürfe eingestellt hat. Man darf auf die neue Hauptverhandlung gespannt sein. Schon sowohl das Zündel-Verfahren als auch das Verfahren gegen die Rechtsanwälting habe die Justiz längere Zeit beschäftigt.