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Wochenspiegel für die 17 KW. – oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand

Die Zusammenstellung für die 17. KW.

  1. Zum Dauerthema Akteneinsicht und Vorlage der Vollmacht immer wieder mal was Neues.
  2. Der Frage: „Gibt es eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h auf Autobahnen?“ ist man hier nachgegangen.
  3. Von einem sich abzeichnenden Streit in der BGH-Rechtsprechung zur „Präkluson im Strafprozess“ berichtet RA Flauaus.
  4. Der Kollege Melchior beklagt, dass der Richtervorbehalt in Bayern (offenbar bewusst) nicht beachtet wird.
  5. Wer sich nicht sicher ist, ob er ein „richtiger Verteidiger“ oder ein „echter Verkehrsanwalt“ ist, findet dafür hier oder hier eine Checkliste 🙂 :-).
  6. Über „Richter und Staatsanwälte als Demonstranten“ berichtet der LawBlog.
  7. Der Beck-Blog berichtet noch einmal über die geplante Vollstreckung ausländischer Geldsanktion, über die wir schon mehrfach berichtet haben.

keine Wiederaufnahme nach geänderter Rechtsprechung

Das BVerfG hatte am 19.3.2007 entschieden, dass im Bereich des § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) das sog. unvorsätzliche Entfernen vom Unfallort nicht einem erlaubten/entschuldigten Entfernen gleichzustellen ist (StRR 2007, 109 = VRR 2007, 232). Die sog. H.M. war bis dahin anderer Ansicht. Die Rechtsprechung hat diese Entscheidung dann aber umgesetzt (vgl. OLG Düsseldorf VRR 2008, 109).

Das OLG Köln (NZV 2008, 533) hat in seinem Beschluss vom 19.12.2007 – 2 Ws 683/07 entschieden, dass derjenige, der auf der Grundlage der alten Rechtsprechung verurteilt worden ist, nicht die Wiederaufnahme des Verfahrens betreiben kann. Er bleibt also verurteilt. Vielleicht hilft ja der Gnadenweg.