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Der Rheydter Fensterbankhänger, oder: In Unterhose an der Fensterbank

entnommen wikimedia org. Urheber: Anagoraia

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Nach dem „Ibbenürener Fenstersprung“ von vor einigen Tagen nun der „Rheydter Fensterbankhänger“. In Rheydt hatte sich ein 25-Jähriger Mönchengladbacher in der Wohnung seiner Mutter versteckt. Als die Polizei erschien, um nach ihm zu suchen, ist der 25-Jähige durchs Fenster im ersten Stock geklettert und hat sich an die Fensterbank geklammert.

So weit, so gut, aber so weit noch nicht so besonders, dass darüber in der Tagespresse berichtet wird (und bei uns :-)). Den besonderen Kick bekommt die Sache erst dadurch, dass der 25-Jährige nur mit einer Unterhose bekleidet war.

Die Polizeibeamten haben dann (zunächst) erfolglos die mütterliche Wohnung durchsucht und wollten gerade abziehen, als sie die Fingerknöchel des 25.Jährigen auf dem Fensterbrett bemerkten. Der Gesuchte ließ sich dann in den Garten fallen, doch einer der Fahnder sprang direkt hinterher (!!). Der Gesuchte wurde festgenommen.

Grund für die Suche: Der 25-Jährige war u.a. wegen Diebstahls- und Körperverletzungsdelikten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach einem Ausgang war er Mitte Dezember nicht in die JVA zurückgekehrt. Daraufhin war Haftbefehl erlassen worden.

Abgelegt im „Kessel Bunter/Kurioses“. Nicht berichtet wird übrigens, ob kurze oder lange Unterhose :-).

Pyrotechnik in der Unterhose

© bilderstoeckchen – Fotolia.com

Morgen Nachmittag findet hier in MS im Preußenstadion das Pokalspiel SC Preußen Münster/Werder Bremen statt. 18.000 Zuschauer im Stadion. Das ist für Münster Rekord. Als ich das eben in der Tagespresse gelesen habe, fiel mir die Nachricht ein, auf die LTO vor einigen Tagen hingewiesen hatte: Nämlich unter der Überschrift: „Geldstrafe für Pyrotechnik in der Unterhose“ auf eine Entscheidung des AG Düsseldorf. Darin heißt es:

Der Versuch, eine Handfackel ins Stadion zu schmuggeln, hat für einen Anhänger des Bundesligaaufsteigers Fortuna Düsseldorf Folgen. Der Elektriker wurde dafür am Freitag vom AG zur Zahlung von 1.500 Euro an die Kinderkrebshilfe verurteilt.

Trotz eines gegen ihn verhängten bundesweiten Stadionverbots, hatte der damals 19-jährige eine Eintrittskarte für ein Zweitliga-Auswärtsspiel im Oktober 2011 in Braunschweig erlangt. „In der Unterhose hatte ich einen Bengalo versteckt“, gab der Elektriker vor Gericht zu. „Ich habe mir nichts dabei gedacht.“

Bei der Kartenkontrolle fanden Ordner die Handfackel. Gegen den Düsseldorffan wurde ein weiteres bundesweites Stadionverbot verhängt. Dieses gilt bis zum 30. Juni 2015, für die ersten vier Fußball-Ligen. Das sei, angesichts des Erstligaaufstiegs der Düsseldorfer Fortuna eine harte Strafe, meinte auch die Richterin am Amtsgericht (AG).

Der Anwalt des Mannes bezeichnete die Tat als unüberlegte Jugendsünde. Vor allem die Handfackel so ins Stadion schmuggeln zu wollen, sei nicht ungefährlich gewesen. „Das hätte auch in die Hose gehen können.“

Hoffentlich haben wir morgen Nachmittag nicht auch solche Schmuggler in Münster.

Ach so: Das Bild zeigt natürlich das Preußenstadion.