In der „Westfälischen Nachrichten“ von gestern – hier auf Borkum dauert es immer, bis die „Tages“Zeitung – eingetroffen ist – lese ich gerade, dass morgen im Bundesrat auch eine Entscheidung über neue Polizeisignale ansteht, also „neue Töne bei der Polizei“ (vgl. auch hier). Die „Westfälischen Nachrichten“ sprechen von einem „Hauch von Hollywood“. Danach soll neben Blaulicht und dem uns allen bekannten „TaTüTata, in Zukunft auch rotes Blinklicht und eine heulende Sirene zulässig sein. Hintergrund ist, dass diese Änderung es für die Polizeibeamten sicherer und effektiver machen soll, Autos zu stoppen.
Hintergrund dieser Meldung ist die Änderung der StVZO durch die 48. ÄnderungsVO, die sich hinter Folgendem verbirgt (vgl. BR-Drucks. 445/13):
“ § 22a Absatz 1 wird wie folgt geändert:
……Änderung Nach Nummer 19 wird folgende Nummer 19a eingefügt:
„19a. Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz
(Anhaltehorn) (§ 55 Absatz 3a);“
und
§ 52 wird wie folgt geändert:
…………
c) Absatz 3a wird wie folgt gefasst:
„(3a) Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes der Militärpolizei, der Polizeien des
Bundes und der Länder sowie des Zollfahndungsdienstes dürfen folgende Kennleuchten
und Signalgeber haben:
1. Anhaltesignal
2. nach vorn wirkende Signalgeber für rote Lichtschrift sowie
3. nach hinten wirkende Signalgeber für rote oder gelbe Lichtschrift.
Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes des Bundesamtes für Güterverkehr dürfen mit
einem nach hinten wirkenden Signalgeber für gelbe Lichtschrift ausgerüstet sein.
Die Kennleuchten für rotes Blinklicht und blaues Blinklicht dürfen nicht gemeinsam
betrieben werden können. Ergänzend zu den Signalgebern dürfen fluoreszierende
oder retroreflektierende Folien verwendet werden.“.
Also nicht erschrecken, wenn es neue Töne bei der Polizei gibt. Vielleicht nennen wir die Töne/den Ton das „Peter-Ramsauer-Gedächtnis-Signal“ 🙂 🙂