Über Focus-online habe ich gerade die Meldung zur Steueraffäre U.Hoeneß gefunden (vgl. hier). Danach hat das LG München I die Anklage gegen U. Hoeneß zugelassen. Man scheint also nicht von strafbefreiender Wirkung der Selbstanzeige auszuegehn.
Die Hauptverhandlung soll am 10.03.2014 beginnen und dann vier Tage dauern. Mal sehen, ob das reicht, obwohl: Ich gehe davon aus, dass U.Hoeneß die Sache schnell und ohne großes Brimborium erledigt haben möchte. Aber man weiß ja nie.
Jetzt geht es also „ans Eingemachte“ bzw. es wird nichts am grünen Tisch entschieden sondern auf dem Spielfeld.