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Uli Hoeneß: Anklage zugelassen – Entscheidung auf dem Spielfeld

Copyright: AP Photo/Miguel Villagran

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Über Focus-online habe ich gerade die Meldung zur Steueraffäre U.Hoeneß gefunden (vgl. hier). Danach hat das LG München I die Anklage gegen U. Hoeneß zugelassen. Man scheint also nicht von strafbefreiender Wirkung der Selbstanzeige auszuegehn.

Die Hauptverhandlung soll am 10.03.2014 beginnen und dann  vier Tage dauern. Mal sehen, ob das reicht, obwohl: Ich gehe davon aus, dass U.Hoeneß die Sache schnell und ohne großes Brimborium erledigt haben möchte. Aber man weiß ja nie.

Jetzt geht es also „ans Eingemachte“ bzw. es wird nichts am grünen Tisch entschieden sondern auf dem Spielfeld.

Was die Presse alles so weiß: Kann Uli Hoeneß auf Bewährung hoffen?

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Es ist schon erstaunlich, wie manche Themen tagelang die Preseeberichte beherrschen, dann auf einmal (fast) in der Versenkung verschwinden, um dann – wie der Phönix aus der Asche – wieder aufzutauchen. So ie „Steueraffäre Hoeneß“, die auf einmal die Gazetten wieder beschäftigt. Und da ist man der Zeit m.E. einen Riesenschritt voraus. Denn man kennt offenbar das Urteil schon, wenn es da z.B. heißt:

Natürlich alles mit „hoffen“, wohl“ und „offenbar“ oder „wahrscheinlich“ usw. Da fragt man sich: Was die Presse schon alles weiß und vor allem, woher sie es weiß. Die Kammer/das Gericht braucht da gar nicht mehr erst zu verhandeln und eine Anklage brauchen wir auch nicht mehr. Es ist offenbar 🙂 alles schon entschieden. Und dabei sollte man vielleicht lieber erst mal abwarten, welche Anklage kommt. Dann kann man sehen/abschätzen, in welche Richtung es geht.

 

Steuerfahnderin wechselt zum Amtsgericht

Die „Westfälischen Nachrichten“ melden heute, dass die Bochumer Staatsanwältin M. Lichtinghagen, die nach Meldungen der letzten Tage für Unregelmäßigkeiten beim Einsatz von Geldbußen verantwortlich sein soll, ab 1.1.2009 zu einem Amtsgericht wechselt und die Bochumer Staatsanwaltschaft verlässt. Die Meldungen  sind allerdings widersprüchlich. Die Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe rechtfertige „keine sofortigen dienstrechtlichen Maßnahmen“, teilte – so die WN – ein Sprecher des Justizministeriums dazu am Dienstag weiter mit. Die notwendige Prüfung werde durch den Generalstaatsanwalt in Hamm und das Ministerium vorgenommen. Man darf gespannt sein, was die angekündigten Prüfungen ergeben. Wer hat Recht? Und: Wer hat ggf. noch auf die Empfängerliste für die Geldbußen Einfluss genommen.

Liechtensteiner Steueraffäre

Die Welt“ meldet heute das, was auch in den vergangenen Tagen schon über verschiedene Ticker gelaufen ist: Die Staatsanwaltschaft Bochum hat in der Liechtensteiner Steueraffäre inzwischen Anklage gegen den ehemaligen Post-Chef Klaus Zumwinkel erhoben. Die Zustellung der Anklage soll durch die Strafkammer schon verfügt sein. Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ soll die Staatsanwaltschaft in Gesprächen mit der Verteidigung signalisiert haben, dass sie vermutlich zwei Jahre mit Bewährung beantragen wird. Daneben wird es dann wohl noch eine saftige Geldstrafe und eine sicherlich auch hohe Bewährungsauflage geben. Das ist Gewinnabschöpfung 🙂