Schlagwort-Archive: Sexualstraftäter

Sicherungsverwahrte bleiben drin (II) – gut so, meint Herr Busemann

Heute ist ja schon in mehreren Blogs über die Entscheidung des BVerfG zur Fortdauer der Sicherungsverwahrung für einen Sexualstraftäter berichtet worden (vgl. hier, hier und hier). Zu dieser Entscheidung (vgl. hier) meldet sich dann natürlich auch die Politik zu Wort. Vorneweg der JM Busemann aus Niedersachsen. In seiner PM heißt es:

„Das höchste deutsche Gericht gibt uns mit dieser Entscheidung einen wichtigen Hinweis für die gesetzliche Neuregelung der Sicherungsverwahrung“, hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann den am Dienstag (13.07.2010) vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Beschluss vom 30. Juni 2010 begrüßt.

Dabei ging es um einen Antrag auf einstweilige Anordnung der Entlassung eines wegen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung vorbestraften Sexualstraftäters aus der nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung. Weil das Bundesverfassungsgericht erneut das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit höher bewertete als das Interesse des Sicherungsverwahrten an seiner persönlichen Freiheit, wurde der Antrag abgewiesen. Der als gefährlich eingestufte Sexualstraftäter bleibt in Verwahrung.

„Das Bundesverfassungsgericht hat die nachträgliche Sicherungsverwahrung erneut nicht infrage gestellt. Im Gegenteil: Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor gefährlichen Gewalttätern ist Verpflichtung des Staates. Deshalb ist es weder richtig noch nachzuvollziehen, warum ohne Not auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung verzichtet werden sollte“, sagte Busemann. Für die Rechtspolitik müsse es vielmehr darum gehen, bestehende Schutzlücken zu schließen. „Die Sicherheit der Bevölkerung muss den höchsten Stellenwert haben „, machte Busemann deutlich.“

In meinen Augen reiner Populismus. Ich sehe auch nicht ganz, wo man in den paar Zeilen die Hinweise für den Gesetzgeber sieht.

Und: Wie heißt es so schön in einem Kommentar zu meinem Posting:

„Vielleicht hat das BVerfG die Entscheidung des EGMR nicht verstanden: Sicherungsverwahrung ist als Strafe im Sinne der Konvention anzusehen, für die das Rückwirkungsverbot gilt. Eine Folgenabwägung oder Verhältnismäßigkeitserwägungen sind daher überhaupt nicht zulässig und schon vom Ansatz her falsch.“

Vielleicht hat Herr Busemann die Entscheidung des EGMR v. 17.12.2009 auch nicht verstanden. Würde mich nicht überraschen.

Nordrhein-Westfalen nimmt Sexualstraftäter-Datei in Betrieb

meldet gestern Heise-online. Danach hat die nordrhein-westfälische Regierung beim Landeskriminalamt Düsseldorf eine „datengestützte“ Zentralstelle „zur Erfassung und Begleitung entlassener Sexualstraftäter“ eingerichtet. Ziel der landesweiten Datenbank sei es, das Rückfallrisiko Entlassener zu verringern, teilten Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) und Innenminister Ingo Wolf (FDP) in einer gemeinsamen Erklärung am Sonntag mit. Dahinter stehe eine umfassendere „Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Nordrhein-Westfalen“ (Kurs NRW), die mit Experten aus Justiz, Polizei und Maßregelvollzug unter Federführung des Justizministeriums erarbeitet worden sei.

Näheres zu dieser neuen Datei dann hier: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Nordrhein-Westfalen-nimmt-Sexualstraftaeter-Datei-in-Betrieb-901829.html