Hier dann ein weiterer Wochenspiegel, jetzt zur KW 12.
- Das Skimmen nimmt zu. Darüber wird berichtet bei Anwalt bloggt. Passt ganz gut zu dem Beitrag in StRR 2010, 89 zu „Strafbarkeit des Skimming„.
- Kollege Ferner berichtet unter der Überschrift: „OLG Köln zum ungebührlichen Benehmen von Anwälten vor Gericht“ über einen Beschluss des OLG Köln zur Ungebühr, allerdings: Es geht um eine angeklagte Rechtsanwältin, nicht allgemein um ungebührliches Verhalten von Rechtsanwälten vor Gericht.
- Natürlich war das Thema Kachelmann Top 1: Wer noch nicht genug davon hat, kann hier einiges nachlesen: Bei der Rechtsanwäldin, oder Kachelmann – Haftprüfung gelaufen,
- Ein Dauerbrenner ist „Kein Fahrverbot bei durch “Mitzieheffekt” verursachtem Rotlichtverstoss„.
- Kollege Hoenig berichtet über schließlich dann doch eingehaltene Zusagen einer Staatsanwältin.
Viel Spaß beim (Nach)Lesen.