Wer kennt ihn nicht? Den Spruch: Das Beste kommt zum Schluß. Der kam mir gleich in den Sinn als ich heute das StraFo-Heft 12/2020 durchgeblättert habe, das in der Post war.
Denn da befindet sich auf Seite 515 -also zum Schluss – die Rezension des Kollegen Heiko Urbanzyk aus Coesfeld von „Marc N. Wandt (Hrsg.). Festschrift zum 70. Geburtstag von Detlef Burhoff“. Der Kollege Urbancyk hat sich mal wieder viel Mühe mit seiner Rezension gemacht. Nämlich mal wieder keine „Waschzettelrezension“, sondern eine Rezension, die sich wirklich mit der Schrift befasst. Man merkt, dass der Kollege gelesen hat.
Herausgegriffen hat der Kollege einen der dort veröffentlichten Beiträge, nämlich den des Kollegen Stehr aus Göppingen mit dem Titel „DER STRAFVERTEIDIGER – Die gesellschaftlichen Erwartungen an einen Strafverteidiger und die Unterscheidung anhand gängiger Verteidigertypen“. Den Beitrag kann ich wirklich nur jedem, der Strafverteidigung machen oder Strafverteidiger werden will empfehlen. Als Warnung, um nicht in die Kategorie I – „der nicht könnende Strafverteidiger“ – oder in die Kategorie II – „der (ständige) Pflichtverteidiger“ – oder auch „Gerichtspflichti“ eingeordnet zu werden, sondern eben in die Kategorie III – „Der Strafverteidiger“. Strafverteidigung ist nicht nur Kampf, sondern eben auch harte Arbeit.
Dieses Herausgreifen des einen Beitrags hat natürlich nicht die Bedeutung, dass die anderen Beiträge nicht empfehlenswert sind. Sind sie; sie werden auch alle demnächst in den Handbüchern zitiert. Nur würde eine Darstellung aller Beitrage den Rahmen einen Rezension sprengen. Hier aber noch einmal das Inhaltsverzeichnis für diejenigen, die wissen möchten, was und wen man in der Festschrift noch so antrifft.
Mich hat diese Rezension der Festschrift sehr gefreut. Ist sie doch besondere Anerkennung für die Mühe, die sich die Kollegen mit ihren Beiträgen gemacht haben. Ich bin immer noch überrascht über diese Ehre.
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