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OWi III: Fahrverbot beim qualifizierten Rotlichtverstoß, oder: Änderung der Rechtsprechung in Karlsruhe

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Ein qualifizierter Rotlichtverstoß indiziert grundsätzlich auch dann ein (Regel-)Fahrverbot, wenn der Rotlichtverstoß aufgrund irrtümlicher Zuordnung des für eine andere Fahrbahn erfolgten Grünlichts begangen wird. So jetzt unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (auch) das OLG Karlsruhe im OLG Karlsruhe, Beschl. v. 24.01.2019 – 2 Rb 8 Ss 830/18.

Das AG hatte gegen die Betroffene wegen eines fahrlässigen qualifizierten Rotlichtverstoßes (Nr. 132.3 BKatV) ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet. Die von der Betroffenen befahrene Straße wies in Fahrtrichtung der Betroffenen fünf Fahrspuren auf, zwei geradeaus sowie zwei zum Rechts- und eine zum Linksabbiegen. Die beiden Geradeausspuren wurden durch drei Wechsellichtzeichen signalisiert, zwei oberhalb der Fahrbahn und eines auf der linken Seite neben demjenigen für die Linksabbiegerspur. Die Betroffene befuhr mit ihrem PKW  die linke Geradeausspur und beabsichtigte, die Kreuzung in Geradeausrichtung zu überqueren. Die Betroffene bezog das Grünlicht der Linksabbiegerspur irrtümlich auf die Geradeausspur und fuhr deshalb los. Sie überquerte die Kreuzung vollständig; unmittelbar danach querte ein aus Gegenrichtung kommendes, links abbiegendes anderes Fahrzeug ihre Fahrbahn, welches bei Grünlicht gefahren war; zu einer konkreten Gefährdung kam es nicht. Als die Betroffene die Haltelinie überquerte, zeigte die für sie geltende Lichtzeichenanlage bereits 38,12 Sek. Rotlicht.

Das OLG sieht diese Konstellation systematisch als sog. „Frühstarter-Fall“ an, bei dem nach dem rotlichtbedingten Anhalten das signalisierte Grünlicht für eine andere Fahrspur versehentlich der eigenen Spur zugeordnet wird. Es grenzt es ab vom sog. „Mitzieheffekt“, bei welchem der Betroffene sich trotz weiter für ihn geltenden Rotlichts durch losfahrende Fahrzeuge vor oder neben ihm seinerseits zum Losfahren verleiten lässt. Das OLG Karlsruhe weist ausdrücklich darauf hin, dass seine Entscheidung diese Fälle nicht erfasst.

Und: << Werbemodus an >> Vgl. zum Fahrverbot beim qualifizierten Rotlichtverstoß Deutscher in: Burhoff (Hrsg.) Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 5. Aufl., 2018, Rn. 1477 ff. <<Werbemodus aus>>. Zur Bestellung geht es hier.