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Braucht da ggf. nun ein OStA einen Verteidiger? oder: Verrat von Dienstgeheimnissen?

© Igor Zakowski - Fotolia.com

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Unter der Überschrift „Hat Münsters Oberstaatsanwalt geheime Informationen preisgegeben?“ titeln heute die „Westfälischen Nachrichten“ zur Strafanzeige der Strafverteidigervereinigung NRW e.V., in der dem münsterischen OStA Heribert Beck vorgeworfen wird, gegenüber Journalisten Informationen aus einem laufenden Ermittlungsverfahren gegen einen münsterischen Rechtsanwalt verraten zu haben. Dieser sei dadurch in seinen Rechten verletzt und bloßgestellt worden. In der Sache geht es um einen Münsteraner Strafverteidiger, über dessen Inhaftnahme ich auch berichtet hatte (vgl.: Da braucht der Verteidiger wohl selbst einen Verteidiger, oder: Abrechnungsbetrug?). Vorwurf: Abrechnungsbetrug zu Lasten der Landeskasse. Der Rechtsanwalt/Verteidiger soll ein Scheinbüro in Hamburg betrieben und angegeben haben, vor dort zu Gerichtsterminen in Münster anzureisen, um so höhere Fahrtkosten abrechnen zu können. Das führt(e) dann zu dem Vorwurf des gewerbsmäßigen – weil angeblich eine ständige Einnahmequelle daraus gemacht werden sollte – Betruges. Inzwischen hat der Rechtsanwalt einen Teil falscher Abrechnungen eingeräumt und ist von der U-Haft verschont.

Mal sehen, wie es jetzt weiter geht. Ohne Aktenkenntnis wird man kaum etwas sagen können. In Anlehnung an das frühere Posting: Nicht, dass nun ggf. ein OStA einen Verteidiger braucht wegen Verrat von Dienstgeheimnissen? Die GStA Hamm ist übrigens auch eingeschaltet über eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

„Fietsappel“, oder: Ein Apfel voller Fahrräder…

entnommen wikimedia.org Urheber Rüdiger Wölk

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Machen wir heute einen Fahrradtag – passt ja ganz gut zu dem derzeit noch guten Wetter. Und wir starten mit:

Unter der Überschrift: „Ein Apfel voller Fahrräder – eine Idee für Münster?“ berichteten die Westfälischen Nachrichten gestern über eine Möglichkeit, dem befürchteten Fahrradchaos an der Ostseite des münsterischen HBF Herr zu werden (wenn das überhaupt möglich ist). Das Chaos ist zu erwarten, wenn ab Sommer der HBF um bzw. neu gebaut wird. Wohin mit dann mit den auch an der Ostseite geparkten Fahrrädern, sicherlich doppelt so viel und mehr als jetzt, da ja die ganzen Leezen von der Westseite dann auch dort geparkt werden.

Zwei ehemalige Ratsherren aus Münster haben nun in den Niederlanden den „Fietsappel“ entdeckt, der das Problem vielleicht lösen könnte. Es handelt sich um ein Stahlgerüst, in dem Fahrräder geparkt werden könnten. Ich habe allerdings, wenn ich mir das Fahrradchaos sonst in der Stadt und rund um den HBF (siehe Bild 🙂 ) anschaue, so meine Zweifel, ob der „Fietsappel“ angenommen werden wird. Ist doch einfacher, das Fahrrad irgendwo hinzustellen als eine Rampe hinaufzulaufen.

Cannabisanbau/-plantagen in Münster??

© yellowj - Fotolia.com

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Da sag noch mal einer, Münster sei keine Großstadt (?). Die „Westfälischen Nachrichten“ berichten heute (vgl. hier) über einen Bürgerantrag, den „Aktivisten“ gestellt haben und in dem die Stadt aufgefordert wird, im Rahmen eines Modellprojekts den legalen Anbau und Verkauf von Cannabis zu ermöglichen. Dies sei durchaus möglich, wenn das Projekt der Wissenschaft oder der Allgemeinheit diene, betonen sie. Die Verwaltung will den Vorstoß prüfen, heißt es da. Also vielleicht keine Blumen mehr in den Blumenküpbeln in der Innenstadt, sondern Cannabis-Pflanzen, um sich dort – bei Bedarf – frei bedienen zu können?

In Berlin und Frankfurt soll es solche Modellprojekte übrigens auch geben. Nun ja, wir verlieren ggf. den Titel der fahrradfreundlichsten Stadt (vgl. hier) , aber gewinnen (?) dafür an anderer Stelle. 😉

Nackt durch Münster, oder: Hosen runter, ja oder nein?

entnommen wikimedia.org Author Rüdiger Wölk

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Am 19.12.2013 hatte ich hier über den Motorradfahrer berichtet, der auf seine Maschine nackt durch Münster gefahren war. Davon war ein Video gedreht worden, das zunächst bei Youtube stand, inzwischen dort aber nicht mehr existiert (zum Dezember-Posting hier unter Feuer unter dem Hintern, oder: Nackt durch Münster). Hintergrund der Fahrt war wohl eine Wette, die dahin gegangen sein soll, dass der Fahrer dann, wenn ein bei Facebook eingestelltes Bild 1000 x geliked worden ist, eben nackt auf dem Motorrad durch Münster fährt. Das Ganze hat dann in einem sog. “Burnout” vor einem der münsterischen Weihnachtsmärkte geendet.

Die Polizei hat inzwischen – wie im Dezember 2013 angekündigt – ermittelt. Und heute melden die „Westfälischen Nachrichten“ unter: „Nackt durch Münster – Polizei ermittelt Halter“, das man den Halter des Motorrades ermittelt hat, der aber bestreitet, Fahrer gewesen zu sein. Da bleibt dann nur die Täteridentifizierung. Allerdings mit „Gesichtserkennung“ ist da wohl nichts 🙂 . Das hat auch die Polizei erkannt. Dazu heißt es in den „WN“.

„Zur Identität des Mannes wollte er am Dienstag keine genaueren Angaben machen. Nur so viel: „Er kommt aus dem Münsterland.“ Um zu überprüfen, ob Halter und Fahrer nicht doch identisch sind, müsste der jetzt ermittelte Mann wohl die Hüllen fallen lassen. Das sei durchaus machbar – „doch dafür benötigen wir eine Genehmigung“, sagt Bode.“

Na, da darf man gespannt sein. Das dürfte über §§ 81a ff. StPO i.V.m. § 46 OWiG laufen. Und da spielt, da wir derzeit wohl nur im Bußgeldverfahren sind – Straftat sehe ich nicht -, der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eine große Rolle, wenn es um die Frage: Hosen runter, ja oder nein?

Feuer unter dem Hintern, oder: Nackt durch Münster

© pure-life-pictures . Fotolia.com

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Über eine Wette der besonderen Art berichten heute die „Westfälischen Nachrichten„. Ein junger Mann aus Münster (?) hat eine Wette verloren. Er hatte gewettet, dass er dann, wenn ein bei Facebook eingestelltes Bild 1000 x geliked worden ist, nackt auf dem Motorrad durch Münster fährt. Das Bild wurde 1000 x geliked und der junge Mann hat seine Wette eingelöst und ist nackt auf dem Motorrad durch Münster gefahren. Das Ganze endet in einem sog. „Burnout“ vor einem der münsterischen Weihnachtsmärkte.

http://www.youtube.com/watch?v=kSb02o1Eo88

Geäußert hat sich bereits auch die Polizei. Dazu heißt es in den „Westfälischen Nachrichten“:

„Die Direktion Verkehr schaut sich das an. Wir gehen davon aus, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt“, sagt Andreas Bode von der Polizei in Münster. Es sei sicher schwer, den Fahrer zu ermitteln. „Er ist ja nicht erkennbar“, sagt Bode. Zumindest müsste der Beschuldigte zur Identifikation zum zweiten Mal seine Sachen ausziehe. Selbst wenn man den Halter des Motorrades kenne, so der Pressesprecher, müsse man ihm nachweisen, dass er am Steuer saß. „Sehr schwierig“, so Bode. Trotzdem werde die Polizei ermitteln.“

Wenn es denn stimmt und keine Montage ist: Könnte bei den Klicks auf You Tube von Münster Marketing sein.