So, die Feiertage sind zu Ende. Wir können also allmählich wieder mit juristischen Dingen kommen. Zum Warmwerden mal etwas anderes, hat nichts mit Strafrecht zu tun, aber immerhin mit Verkehrsrecht – allerdings die zivilrechtliche Seite.
In der Sache ging es um die Frage des Mitverschuldens eines Kunden nach Falschbetankung eines Fahrzeugs. Das OLG Hamm sagt: Ein Tankstellenbetreiber haftet einem Kunden für einen Motorschaden nach Falschbetankung des Fahrzeugs durch einen Mitarbeiter der Tankstelle. Der Kunde muss sich dabei kein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er keine Kenntnis der Umstände hat. Dies gilt auch dann, wenn er das Fahrzeug nicht sofort nach dem Auftreten erster Auffälligkeiten abstellt und in der Hoffnung, die Unregelmäßigkeiten würden sich geben, weiterfährt.
Kann ja mal vorkommen. Nachzulesen bei OLG Hamm, Urt. v. 22.10.2010 – I-19 U 85/10.