Da klingelt es leicht in der Kasse von Carsten Maschmeyer. Denn nach einem Urteil des OLG Celle vom 23.09.2012 muss das Land Niedersachsen ihm Schadensersatz zahlen. Und zwar erhält Carsten Maschmeyer vom Land Niedersachsen Schadensersatz in Höhe von 60.000 Euro, weil ihm aufgrund eines Fehlers des Finanzamts zusätzliche Kosten für einen Steuerberater entstanden sind.
Damit hat Carsten Maschmeyer einen Teilerfolg gegen die Oberfinanzdirektion Niedersachsen errungen. Das OLG Celle verurteilte das Land Niedersachsen zu Schadensersatz in Höhe von 60.000 Euro. Das zuständige Finanzamt hatte Maschmeyer einen fehlerhaften Steuerbescheid erteilt.
Carsten Maschmeyer hatte im Verfahren geltend gemacht, er habe aufgrund des fehlerhaften Bescheids ein Steuerberaterbüro beauftragen müssen, um Einspruch einzulegen. So seien ihm Hohe zusätzliche Kosten entstanden. In erster Instanz hatte das LG Hannover seine Klage abgewiesen. Ein Einspruch gegen den Bescheid sei nicht erforderlich gewesen. Stattdessen hätte ein Antrag auf Anpassung des Bescheids ausgereicht.
Das OLG Celle stellte nun fest, dass der Finanzverwaltung Fehler unterlaufen seien, was Maschmeyer dazu berechtigt habe, die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Ein Anpassungsantrag hätte womöglich zur Folge gehabt, dass die Einspruchsfrist abgelaufen wäre.
Allerdings: Nur Teilerfolg: Das Land muss nämlich nur zu einem Viertel für die Steuerberaterkosten aufkommen. Die Richter stellten klar, dass die vom Steuerberater abgerechneten Gebühren teilweise überhöht und zu Unrecht geltend gemacht worden waren. Zudem habe Maschmeyer gleich zwei Berater beauftragt.
OLG Celle, Urt. v. 23.08.2012, Az. 16 U 9/12, gefunden bei LTO.