Folgender Lesetipp: Auf meiner Homepage www.burhoff.de ist gerade mein Beitrag aus RVGreport 2011, 407: „Vorschuss auf eine Pauschgebühr (§ 51 Abs. 1 Satz 5 RVG)“. eingestellt worden. Er enthält eine Darstellung der Vorschussproblematik bei der Pauschgebühr des Pflichtverteidigers nach § 51 RVG. Wie immer ist ein kostenfreier Download möglich.
In einem solchen gebührenrechtlichen Posting weise ich dann (natürlich) – Vorsicht: Werbung!!!- auch noch einmal auf den inzwischen in der 3. Auflage vorliegenden Kommentar „Burhoff (Hrsg.), RVG Straf- und Bußgeldsachen“ hin, den man hier bestellen können.