LTO meldet, dass Ex-Bundespräsident Christian Wulff die Einstellung des gegen ihn anhängigen Korruptionsverfahrens gegen Auflage (§ 153a StPO) abgelehnt hat (vgl. hier LTO und auch Spiegelonline; vgl. auch hier: Ein teures Upgrade – 20.000 € für zwei Hotelübernachtungen?, oder: Wie entscheidet sich Christian Wulff?).
In der Meldung heißt es:
„Christian Wulff hat das Angebot der Staatsanwaltschaft abgelehnt, das Ermittlungsverfahren gegen ihn einzustellen. Er hätte eine Geldauflage von 20.000 Euro bezahlen müssen. Stattdessen hofft er nun darauf, vollständig von den Vorwürfen entlastet zu werden.
Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt seit Anfang letzten Jahres gegen Christian Wulff, weil der Filmproduzent David Groenewold ihm 700 Euro für eine Reise nach München gezahlt haben soll. Im Gegenzug soll sich Wulff für ein Filmprojekt Groenewolds eingesetzt haben. Wegen der drohenden Ermittlungen war Wulff am 16. Februar 2012 als Bundespräsident zurückgetreten.
Mitte März boten die Strafverfolger an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 20.000 Euro einzustellen. Der ehemalige Bundespräsident hat sich nun dagegen entschieden. Seinen Anwälten zufolge soll das Gerichtsverfahren ihn rehabilitieren. Die Staatsanwaltschaft muss jetzt entscheiden, ob sie Anklage erhebt.“
Nun, dann haben wir da ja ggf. den nächsten Dauerbrenner.