Morgen steht auf der Tagesordnung des Bundestages die erste Lesung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung (BT-Drucksache 16/11736), mit dem die Absprachen im Strafverfahren (endlich) geregelt werden sollen. Man darf ja gspannt sein, ob dieser Gesetzesentwurf denn nun auch noch in dieser Legislaturperiode Gesetz wird. Man fragt sich, warum die Regierung dieses Vorhaben erst so spät – so kurz vor Ende einbringt. Und: Der BT hat ja noch ein umfangreiches weiteres Programm: 2. Opferrechtsreformgesetz mit erheblichen Änderungen usw. Und das alles im Schnelldurchlauf? Man darf gespannt sein, was dabei herauskommt.