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Verurteilung eines Richters und eines Oberstaatsanwaltes wegen Rechtsbeugung

…ist vom 5. Strafsenat des BGH, wie der gerade mit einer PM meldet, aufgehoben worden (Beschl. v. 07.07.2010 – 5 StR 555/09).

Aufgehoben hat der BGH allerdings wegen eines Verfahrensfehlers, nicht wegen eines materiellen Fehlers. Die Strafkammer hatte nämlich in der sog. Zweier-Besetzung entschieden, nach Auffassung des BGH war jedoch wegen der Komplexität des Verfahrens die Mitwirkung von drei Berufsrichtern erforderlich. Eine Frage, die in der Rechtsprechung des BGH immer wieder eine Rolle spielt.

In der Sache war festgestellt worden, dass der Richter als Vorsitzender eines Schöffengerichts im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Untreue „absichtlich ein Reihe von schweren Verfahrensverstößen“, begangen hatte, um dem dortigen Angeklagten und weiteren Personen Nachteile zuzufügen. Insbesondere erließ er auf Antrag des mitangeklagten Staatsanwalts gegen Zeugen, unter anderem den Verteidiger des dortigen Angeklagten, Haftbefehle, ohne dafür zuständig zu sein. :-(.

Der BGH hat dann zur Sache „Segelanweisungen“ gegeben bzw. der neu zur Entscheidung berufenen Strafkammer schon mal mitgeteilt, wie er die Zuständigkeitsfrage im Haftbereich sieht. Im Ergebnis hält er die Verurteilung m.E. wohl für zutreffend.

Wochenspiegel für die 19. KW – oder wir schauen mal wieder über den Tellerrand

Berichtenswert aus der letzten KW sind für mich:

  1. Der Frage: „Gibt es noch funktionierende Blitzer? ist Red_Tape nachgegangen.
  2. Die durch das sog. Gesetz zur Effektivierung des Strafverfahrens geplante „Aussagepflicht bei der Polizei“ war auch noch einmal Thema.
  3. Mit der „Einwilligungserklärung zur freiwilligen Blutprobenentnahme“ befasst sich RA Melchior.
  4. Ob guter Rat, ob unbefriedigender Rat – Geld kosten sie alle, meint RAin Braun hier.
  5. Mit den Problemen des „Bergaufwärtsfahrenden“ befasst sich der Schadenfixblog.
  6. Auf eine Entscheidung des AG Ahrensburg zum (nach)denkenden Polizeibeamten wird hier hingewiesen.
  7. Was ist „eine neue Ramsau?