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Kampfdackel?

entnommen wikimedia.org Urheber BUHR

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Bei LTO bin ich vor einigen Tagen auf den Bericht zum VG Gießen, Urt. v. 17.03.2014 – 8 K 1563/13.GI – gestoßen. Im Verfahren ging es um die KLage eines Dackelbesitzers gegen seine Veranlagung zur Hundesteuer für seinen Dackel. Der Dackel war als gefährlicher Hund charakterisiert worden, nachdem er einem Nachbarn ins Bein gebissen hatte. Deshalb sollte der Hundebesitzern nun 500 statt 50 € Steuern pro Jahr zahlen. So sieht es die entsprechende Satzung der Gemeinde Dautphetal vor.

Der Kläger hatte beim VG Gießen keinen Erfolg. Die Voraussetzungen dafür, dass der Dackel als gefährlich gelte könne, lagen nach Auffassung des VG vor. Auf den Volltext bin ich gespannt. Denn der Dackel soll den Nachbarn nur deshalb ins Bein gebissen haben, weil dieser zuvor Steine auf den Hund geworfen habe. Wie man mit der „Einlassung“ wohl umgegangen ist?