Nun, ja, auf den ersten Blick ist man schnell geneigt zu sagen: Gar nichts hat das miteinander zu tun. Des Besseren wird man belehrt, wenn an sich mit dem Beschl. des OLG Oldenburg v. 24.01.2011 – 1 Ss 69/10 befasst. Da liest man wohin es führen kann. Aber das OLG sagt auch:
„Die den Tatbestand der Üblen Nachrede erfüllende Weitergabe von eidesstattlichen Versicherungen, in denen von einem fleischverarbeitenden Betrieb u. a. wegen Hygienemängeln betriebsbedingt gekündigte und hiergegen vor dem Arbeitsgericht klagende Arbeitnehmer die Verarbeitung von übelriechendem Fleisch schildern, durch den örtlichen Geschäftsführer der Gewerkschaft NGG an einen Rundfunkreporter kann wegen Wahrung berechtigter Interessen straflos sein.“