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Wer hilft dem Kollegen?, oder: „Vielleicht eine komische Frage….“

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Vor ein paar Tagen hat mich die Anfrage eine Kollegen erreicht, die nichts mit Gebührenrecht zu tun hat, die ich aber dann dennoch hier einstelle. Die Mail/Frage lautete:

„Hallo Herr Burhoff,

vielleicht eine komische Frage, aber unter uns gefragt.

Zufällig landeten Sie auf meinem Dienst Computer, nachdem meine Strafrechts Kollegin meinen Computer benutzte. Immer noch schaue ich mir Ihre Artikel gerne an.

Gibt es etwas im zivilrechtlichen Bereich, das ähnlich aktuell und unterhaltsam aktuelle Entscheidungen bespricht?

Ich bin immer ganz neidisch, dass meine Kollegin da spannend versorgt ist.

Vielleicht wissen Sie es ja.

mit freundlichen Grüßen“

Ich habe dem Kollegen natürlich ein paar Kollegen-Blogs genannt, die „im zivilrechtlichen Bereich“ auch zu aktuellen Entscheidungen pp. bloggen. Ich gebe die Frage aber trotzdem hier weiter, da ich mir nicht sicher bin, ob ich nicht ggf. das ein oder andere Blog übersehen habe. Und ich lege nicht offen, wen ich „empfohlen“ habe. Denn es soll sich nicht der Bloggen, den ich übersehen habe, ggf. „zurückgesetzt“ fühlen.

Also: Antworten und Enpfehlungen sind gewünscht. Die Kommentarfunktion ist offen. Und da der Kollege ja mitliest, erreichen ihn die Vorschläge auch. Ich hatte im noch vorgeschlagen, doch einfach seinen Tätigkeitsschwerpunkt zu ändern 🙂 . Aber das fan er nicht so toll.

Und dann noch an den Kollegen: Noch einmal Dank für das „ähnlich aktuell und unterhaltsam aktuelle Entscheidungen bespricht“ und das „spannend versorgt„. Das freut einen als Blogbetreiber, wenn das so gesehen wird natürlich sehr.

Ich habe da mal eine Frage: PKH/Akteneinsicht/Wiedereinsetzung

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Gelegentlich stelle ich hier ja auch Fragen aus dem Forum bei Strafrecht-online ein.I.d.R. die gebührenrechtlichen, aber heute mal was anderes: Vielleicht weiß ja einer Rat/Hilfe.

Der Kollege schreibt dort:

Hallo liebe Mitstreiter,

meinem Mdt. wurden Schafe gestohlen. Er hat Anzeige erstattet. Das Verfahren wurde eingestellt, wogegen er sich beschwert hat. Nach einer Überprüfung wurde ihm mitgeteilt, dass es bei der Einstellung bleibt, er aber eine gerichtliche Entscheidung innerhalb eines Monats beantragen kann. Damit ist er zu mir gekommen.

Ich habe nun AE beantragt. Jetzt wird mir mitgeteilt, dass die Akten nicht verfügbar sind und deshalb nicht übersandt werden können. (Bei einem eingestellten Verfahren?) Naja, sei es drum.

Ohne AE kann ich weder prüfen, ob ich einen Antrag sinnvoll ist noch ihn begründen. Hinzu kommt, dass der Mdt. PKH erhalten dürfte.

Was nun? Antrag und PKH-Antrag stellen und wegen der Begründung dann später WE-Antrag?

Was, wenn sich nach der AE ergibt, dass ein solcher Antrag sinnlos wäre. Antrag auf ger. Entsch. zurücknehmen ist klar. Aber wer zahlt? Ist die PKH auch zu gewähren, dass und weil jetzt vorsichtshalber der Antrag auf ger. Entsch. zu stellen ist?“

Antworten werden gerne genommen 🙂 .