Der Sommer naht dann doch bzw. zumindest schon mal das Sommerloch. Man merkt es m.E. an den Nachrichten, die u.a. aus Berlin zu uns kommen. :-). Offenbar haben die Ministerien und ihre Chefs nach der letzten (Marathon)Sitzung im Bundestag nun nicht mehr ausreichend zu tun. Und so kommen sie: Die Meldungen/Nachrichten, die man nicht unbedingt gebraucht.
Eine davon ist die, dass unser Verkehrsminister Peter Ramsauer das Verbot von Akkulichtern an Fahrrädern aufheben lassen und Akkulichter/Batterielichter zulassen will. Bislang waren batteriebetriebene Anstecklichter am Fahrrad unzulässig und brachten eine Geldbuße von 15 €. Geregelt ist das Ganze in der sehr übersichtlichen 🙂 Vorschrift des § 67 StVZO unter der Überschrift: § 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern, kurz und knapp 🙂 in elf 🙂 Absätzen. Die Vorschrift ist länger als mancher Dynamo groß ist :-).
Ob Peter Raumsauer, wie der Kollege Siebers meint: Fahrradfahrer vor gierigen Bußgeldbehörden retten will oder nicht vielleicht doch auf Wählerfang geht? Ich vermute mal das Letztere. Allerdings: Genau die Neuregelung brauchen wir jedenfalls, genau jetzt und vielleicht auch erst durch den Vermittlungsausschuss? 🙂 . Man fragt sich wirklich? Warum jetzt?. Da sind die verkehrsrechtlichen Vorschriften gerade erst zum 01.04.2013 geändert und ein neuer Bußgeldkatalog erlassen worden, und schwupps: Noch nicht einmal drei Monate später schon wieder eine neue wichtige Änderung. Der Mann und seine Leute können es.