Eine heftig umstrittene (gebührenrechtliche) Frage ist, ob im Strafverfahren das vorbereitende Verfahren und das gerichtliche Verfahren bzw. im Bußgeldverfahren das Verfahren bei der Verwaltungsbehörde und das gerichtliche Verfahren dieselbe oder verschiedenen Angelegenheiten sind mit der Folge, dass dann zweimal nach der Anm. zu Nr. 7002 VV RVG die Auslagenpauschale geltend gemacht werden könnte. Darum streiten sich OLG, LG und AG und die Literatur. Dazu gibt es dann jetzt das LG Dortmund, Urt. v. 15.09.2011 – 2 S 11/11, das von derselben Angelegenheit ausgeht. Insofern nichts Besonderes. Berichtenswert aber deshalb, weil das LG die Revision zum BGH zugelassen hat. Der ist also jetzt ggf. dran und muss entscheiden.