Der BGH hat mit Urteil vom 28.10.2009 – 1 StR 205/09 – das Urteil des LG Münster v. 12.03.2009 im Coesfelder Bundeswehrskandal zum Teil aufgehoben. Das LG Münster hatte u.a. ehemalige Unteroffiziere, die in der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne als Ausbilder tätig waren, von den Vorwürfen der gefährlichen Körperverletzung, der Misshandlung (§ 30 WStG) und der entwürdigenden Behandlung (§ 31 WStG) freigesprochen. Dem BGH haben die Begründung nicht gereicht. Es gibt also einen zweiten Anlauf.
Quelle: PM des BGH v. 28.10.2009