Gestern (27.02.2014) ist Christian Wulff – nach, ich meine, es waren 13 Hauptverhandlungstage – frei gesprochen worden. Ein Ergebnis, dass nach dem Prozessverlauf und den im Laufe der letzten Hauptverhandlungstage mehr oder weniger deutlichen Hinweisen der Strafkammer zu erwarten war und nicht mehr sonderlich überrascht hat. Mich überraschen auch nicht die Kommentare/Erläuterungen/Erklärungen, die seit gestern und sicherlich auch noch in den nächsten Tagen – nicht überall ist Karneval – auf uns einstürzen werden. Denn auch die waren/sind zu erwarten.
Nach dem Ende des Verfahrens macht man sich so seine Gedanken – da bin ich sicherlich nicht allein. Ob denn alles so kommen musste, wie es gekommen ist, oder ob nicht doch das Ein oder Andere überraschend ist/war. Blicken wir also zurück, aber blicken wir auch nach vorn.
Gehen wir zunächst zurück an den Anfang. Da hat mich überrascht, wie wenig professionell Christian Wulff mit der Affäre umgegangen ist. Aus einem Schneeball wurde eine Lawine, die nicht mehr aufzuhalten war. Und das erst recht nach dem unsäglich unglücklichen Anruf beim Bild-Chefredakteur. Man darf überall anrufen, nur da nicht. Ich habe mich auch seitdem immer wieder gefragt: Was wäre eigentlich, wenn Christian Wulff nicht so defensiv reagiert und die Karten auf den Tisch gelegt hätte? Wäre er dann heute noch Bundespräsident?
Nicht überrascht hat mich die Einleitung der Ermittlungen durch die StA Hannover im Februar 2012. Der erforderlich Anfangsverdacht lag sicherlich vor. Allein schon das ungeschickte Taktieren von Christian Wulff und die angewandte Salamitaktik rechtfertigten m.E. zusammen mit dem, was bis dahin bekannt war, die Einleitung des Ermittlungsverfahrens. Ob man allerdings auch noch das Privathaus von Christian Wulff mediengerecht – aber wo lauert die Meute nicht – durchsuchen musste: Ich weiß es nicht. Ich weiß auch nicht, was man dort eigentlich noch zu finden hoffte, nachdem die Krise zum Zeitpunkt der Durchsuchung schon Wochen/Monate schwelte. Wenn es Belege u.Ä. gegeben hat, dann wären die m.E. vernichtet gewesen. Aber vielleicht denkt man als Staatsanwaltschaft anders, ich weiß es nicht.
Etwas mehr Probleme habe ich mit der Frage, ob es zutreffend war, wenn die Staatsanwaltschaft dann nach den (Vor)Ermittlungen einen hinreichenden Tatverdacht bejaht und dann Anklage erhoben hat. Auf den ersten Blick ist man gewillt zu sagen: Das war falsch, wie der Freispruch beweist, die Wahrscheinlichkeit späterer Verurteilung hätte nicht bejaht werden dürfen. Argumentiert man aber so, bedeutet das jedoch, dass bei jedem Freispruch nachträglich die Anklageerhebung zu rügen wäre. Das kann aber nicht richtig sein, denn man würde dabei aus den Augen verlieren, dass es bei der Anklageerhebung eben nur um die „Wahrscheinlichkeit“ der Verurteilung geht, die am Ende der Beweisaufnahme stehende Verurteilung aber die „Überzeugung“ des Gerichts von der Täterschaft des jeweiligen Angeklagten voraussetzt. Das sind gewaltige – dem Strafverfahren und der StPO immanente – Unterschiede, die man hinnehmen muss.
Man fragt sich natürlich in dem Zusammenhang: Hätte die Strafkammer, die jetzt frei gesprochen hat, nicht auch schon eher sehen können, ja müssen, dass es für eine Verurteilung nicht reicht und hätte daher gar nicht erst das Hauptverfahren eröffnen dürfen? Aber auch hier muss man fragen: War das Ergebnis, das jetzt vorliegt, zu dem Zeitpunkt der Eröffnung denn schon absehbar? Wahrscheinlich und aus Sicht der Kammer nicht, denn dann hätte man – davon gehe ich aus – nicht eröffnet. Letztlich wird man das aber ohne genaue Kenntnis der Akten kaum entscheiden können. Und: Es gibt Rechtsprechung, die in Zweifelsfällen, in denen die Verurteilung ebenso wahrscheinlich ist wie die Nichtverurteilung die Eröffnung als zulässig ansieht, wenn letztlich erst eine Hauptverhandlung Klärung bringt. Ggf. würde das eine aus heutiger Sicht (!!!) falsche Eröffnungsentscheidung rechtfertigen. Wie gesagt: Wer außer dem Gericht, den Verteidigern und der Staatsanwaltschaft kennt die Akten?
Mich überrascht es schließlich nicht, wenn die Staatsanwaltschaft in die Revision geht. Überall hört man jetzt bzw. hat schon vor dem Freispruch gehört, dass damit das Verfahren in die zweite Runde gehen würde, auch bei den öffentlich-rechtlichen Sendern. Nun, wir wissen, dass das Quatsch ist, denn einen zweiten „Rechtsgang“ gibt es erst, wenn der BGH das Urteil des LG Hannover aufgehoben hat. Ich kann im Übrigen nachvollziehen, wenn die StA in die Revision geht. Sie hat die Ermittlungen aufgenommen, Anklage erhoben und das Verfahren mit dem Ziel der Verurteilung von Christina Wulff betrieben. Da ist es nur folgerichtig, wenn man dann jetzt auch noch in die Revision geht. Alles andere würde mich überraschen. Natürlich ist das für den Angeklagten weitere Belastung, aber: Am Ende steht ggf. die Verwerfung der Revision der StA und damit einen Freispruch durch den BGH.
Was bleibt? Das gestrige Urteil war (sicherlich) noch nicht das Ende des Verfahrens. Christian Wulff hat eine Schlacht gewonnen, noch nicht den Krieg. Gesamt- und nicht nur Etappensieger – ist er erst, wenn ggf. der BGH ein (letztes) Wort gesprochen hat. Warten wir es ab.