Ich habe ja schon mehrfach über das „Gesetz zur Fortentwicklung der StPO u.a.“ berichtet (zuletzt hier: Die “Fortentwicklung der StPO” im Bundestag, oder: Nachts um 00.20 Uhr in Berlin, früher dann schon Nach der “Effektivierung” und der “Modernisierung” kommt die “Fortentwicklung” der StPO, oder: Warum? und Aktueller Stand der “Fortentwicklung der StPO” oder: “Mehr, mehr, mehr schrie der kleine Häwelmann”).
Den Bundestag hat das Gesetz am 10./11.06.2021 passiert (anders kann man das Gesetzgebungsverfahren nicht bezeichnen). Das Gesetz musste dann, da es zustimmungsbedürftig ist, noch durch den Bundesrat. Das ist gerade passiert. Der Bundesrat hat zugestimmt, ohne Aussprache usw. – wie nicht anders zu erwarten.
Damit werden dann in Kürze die Änderungen in der StPO in Kraft treten, wobei ich hier nur auf folgende wesentliche Neuerungen hinweise:
- Es wird einen neuen § 95a StPO geben, der eine „heimliche Beschlagnahme“ erlauben wird.
- In § 99 Abs. 2 StPo wird ein neues „Auskunftsverlangen“ eingeführt.
- Durchsuchungen (§ 104 StPO) zur Nachtzeit werden erleichtert/erweitert.
- Der Tatbestandskatalog bei der Telefonüberwachung (100a StPO) und der Onlinedurchsuchung (§ 100b StPO) ist erweitert/verschärft worden.
- Als neue Fahndungsmaßnahme wurde ein neuer § 163g StPO eingeführt, der eine „Automatische Kennzeichenerfassung“ vorsieht.
- Die Revsionsbegründungsfrist des § 345 StPO wird in Verfahren, in denen die Urteilsabsetzung lange gedauert hat, verlängert.
Das ist m.E. in einem Überblick das Wesentliche aus dieser unnötigen Gesetzesänderung.
Ich hatte ha schon darauf hingewiesen und wiederhole hier noch einmal: Zu den Änderungen wird es – wie auch schon zu den beiden letzten StPO-Änderungen – Effektivierung und Modernisierung – ein Ebook von mir geben, und zwar: „Fortentwicklung der StPO u.a. Die Änderungen in der StPO 2021 – ein erster Überblick. Das wird nach Inkrafttreten des Gesetzes als PDF „ausgeliefert“. Preis: 27 EUR. Man kann das Ebook natürlich jetzt schon auf meiner HP vorbestellen, und zwar hier auf der Bestellseite.
Keine Zustimmung hat es übrigens für für zusätzliche Befugnisse der Bundespolizei gegeben. Der Bundestag hatte zusätzliche Rechtsgrundlagen für Ermittlungsmaßnahmen beschlossen, und zwar Regelungen zur Überwachung der Telekommunikation, zur Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten und zum Einsatz technischer Mittel gegen gegen fernmanipulierte Geräte. Die Änderungen werden dann Wahrscheinlich in den Vermittlungsausschuss gehen.