Schlagwort-Archive: Auskunftsverweigerung

Wochenspiegel für die 28. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand

Wir berichten über

  1. eine mit dem Gesetz verhinderte Durchsuchung beim Rechtsanwalt.
  2. die Affäre Schlie in Schleswig-Holstein, vgl. auch hier,
  3. ein Loch in einer Kreissstraße, vgl. auch hier,
  4. die Untätigkeitsbeschwerde, hier und hier, zwar Familienrecht, aber die Gedanken kann man übertragen,
  5. das Auskunftsverweigerungsrecht,
  6. das Fahrverbot bei einem Verstoß gegen Richtlinien,
  7. die staatsanwaltliche Bewertung der Loveparade 2010,
  8. den Griff in die Vereinskasse,
  9. den designierten (?) GBA,
  10. und dann war da noch die Freude über die von der Steuer absetzbaren Kosten des Rechtsstreits, hier, hier und hier – ja, sicher nur Zivilrecht, aber ggf. so oder so zu früh gefreut, hier?

Auch Strafkammern sind lernfähig – jedenfalls bei Kachelmann

könnte man die Meldung überschreiben, die aus der „Welt“ kommt (vgl. auch hier, hier und hier). Danach ist die Geschädigte im Kachelmannverfahren dann heute doch vor ihrer Vernehmung nach § 55 StPO belehrt worden. Nur: Ob es was nutzt im „Befangenheitsgerangel“, kann man wahrlich bezweifeln (vgl. dazu auch U.Vetter hier). Allerdings hat der BGH vor kurzem in einer Entscheidung auch die Entschuldigung des abgelehnten Richters als zulässig/möglich angesehen (finde die Entscheidung im Moment nicht). Das müsste dann ggf. auch für einen Verfahrensfehler, den man rückgängig macht, gelten.

Ping-Pong-Spiel im Landgericht – nämlich bei Kachelmann; besser: Ball im Aus

Gisela Friedrichsen überschreibt ihren heutigen Prozessbericht mit „Ping-Pong-Spiel im Landgericht“. In der Tat. Wenn das so stimmt, dann ist es nicht nur ein Ping-Pong- ein fröhliches Hin und Her – sondern dann dürfte der Ball allmählich im Aus liegen bzw. von der Kammer dorthin geschossen worden sein. M.E. blieb der Kammer nach dem bisherigen Aussageverhalten der Nebenklägerin keine andere Möglichkeit, als diese nach § 55 StPO zu belehren. Wenn man es nicht tut (warum eigentlich?), signalisiert man jetzt schon – vor der Aussage der Zeugin (!!!), – dass sie die Wahrheit sagt oder man davon ausgeht. § 24 StPO lässt dann grüßen.

Und um allen (wohl meinenden) Kommentaren vorzubeugen: Es geht um die Besorgnis, um mehr nicht. Und das hatt die Kammer bei dem SV Brinkmann ja auch schön erkannt. Geht doch, sagt man da.

Wochenspiegel für die 34. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand

Zu berichten ist:

  1. Über das Fahren auf der Autobahn mit Eis essenden Kindern, hier und hier.
  2. Immer wieder eine Krux: Die Belehrung über die Auskunftsverweigerung.
  3. Auch Vollmachtsfragen immer wieder beliebt, hier in Zusammenhang mit der Einspruchsrücknahme.
  4. Zum Parken auf der Überholspur.
  5. Zu Formulierungsschwierigkeiten bei Staatsanwälten hier.
  6. Zum Benutzen des Blaulichts hier.
  7. Der „Nadja-Prozess“ war auch von Interesse, und zwar hier und hier.
  8. Sehr schön die „Banden-Bande“ :-), hier und hier.
  9. Zum strafbaren Betrug bei Ping-Anrufen hier.