Und den Abschluss des Tages macht dann der KG, Beschl. v. 20.11.2018 – 3 Ws (B) 294/18 , der noch einmal zu den Anfordeurngen an die Rechtsbeschwerde Stellung nimmt, wenn die Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ablehnung eines Beweisantrags geltend gemacht wird. Dazu reichen die Leitsätze der Entscheidung 🙂 :
1. Soll die Verletzung des rechtlichen Gehörs in der Ablehnung eines Beweisantrags bestehen, bedarf es Vortrags dazu, was die behauptete Rechtsfehlerhaftigkeit über einen Verstoß gegen das einfache Prozessrecht hinaushebt und ihr das besondere Gewicht der Versagung rechtlichen Gehörs verleiht.
2. Ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör setzt voraus, dass der Beweisantrag ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung abgelehnt worden ist und sich dies unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken als nicht mehr verständlich und daher willkürlich darstellt.
Nichts Neues, aber immer wieder schön = wichtig!