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Der Richtervorbehalt auf dem Prüfstand?!?

Das Justizministerium Niedersachen meldet gerade:

Rechtsklarheit für Blutentnahmen bei Alkoholkontrollen im Straßenverkehr – Niedersachsen erarbeitet Gesetzentwurf

Der einzelgesetzliche Richtervorbehalt für Blutentnahmen zur Alkohol- und Drogenkontrolle im Straßenverkehr (§ 81a StPO) soll nach Ansicht des niedersächsischen Justizministers Bernd Busemann (CDU) entfallen. Am 03.03.2010 kündigte er an, im Niedersächsischen Justizministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf kurzfristig erarbeiten zu wollen.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.