Auch nett von der DB: Da schläft der Fahrgast friedlich in seinem Schlafsack auf dem Boden des Fahrradabteils eines Nachtzuges. Er wird von der kontrollierenden Zugbegleiterin aus Sicherheitsgründen geweckt. Aber wie: Mit dem Pfeifen auf der Trillerpfeife unmittelbar am Ohr. Ergebnis: Tinitus. Rechtsfolge: Das OLG Hamm geht in seinem Urt. v. 13.07.2010 – I-9 U 89/09 von einer Körperverletzung aus und gewährt ein Schmerzensgeld von 3.500 €.
Muss man sich mal merken die Entscheidung. Wer schon mal in einem Zug gesessen hat, der voll von Fußballfans ist oder dessen Ziel München zur Zeit des Oktoberfestes ist, der weiß warum.