Das OLG Koblenz, Beschl. v. 16.02.2011 – 5 U 1001/10 befasst sich mit anwaltlichem Basiswissen im Gebührenrecht. In der Sache ging es um Rückforderung überzahlter Anwaltsgebühren.
Der in Anspruch genommene Rechtsanwalt wollte aufrechnen. Das OLG sagt: geht nicht nicht. Denn:
Die Aufrechnung mit einer Vergütungsforderung des Rechtsanwalts ist erst zulässig, wenn dem Auftraggeber eine ordnungsgemäße Berechnung zugegangen ist. Dass der Rechtsanwalt seine Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern kann, gehört zum Basiswissen eines Anwalts.
Tja, peinlich, finde ich. Und wer es jetzt sucht: Es steht dazu einiges in § 10 RVG.