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Es ist mal wieder soweit. Ich muss mal wieder Dampf in eigener Sache ablassen. Und zwar:
Mich erreichte heute morgen folgende Mail:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
soweit ich weiß, sind Schriftsätzen des Beteiligten in einem Gerichtsverfahren chronologisch angeordnet und paginiert werden wie die Seiten eines Tagebuchs.
So werden die Seiten der gerichtlichen Schriftstücke der Beteiligten fortlaufend in Reihenfolge nummeriert. Auf diese Weise ist es möglich, in derselben Aktenverfahren den Schriftsätzen aller Beteiligten zu finden, die entlang eins chronologischen Kontinuums gekennzeichnet durch eine zunehmende numerische Reihe eingeordnet sind.
Frage:
Werden den Schriftsätzen des Gerichts, durch denen das Gericht z. B. Fragen an die Beteiligten stellt, Teil dieser fortlaufend nummerierten Akten sein oder werden sie als gesonderten außerhalb der Akte betrachtet?
Beispielsweise:
Nach dem Eingang einen kurzen Schriftsatz des Beteiligten A, die als Blatt 10 vom Gericht gekennzeichnet wurde, wird der Richter eine Frage an Beteiligten B schriftlich stellen. Wird dies Schriftsatz des Richters mit der Nummer 11 gekennzeichnet sein und mit der Nummer 12 den Schriftsatz des Beteiligten B, mit dem er auf die richterliche Frage beantwortet hat?
Mit freundlichen Grüßen „
Ich habe darauf geantwortet wie immer, vor allem aber, wenn ich nicht erkennen kann, wer der Anfragende ist und was mit der Anfrage bezweckt wird, was hier der Fall ist/war:
Moin,
sorry, aber ich beantworte keine Frage über das Internet.
Mit besten Grüßen
Und nach wie vor: Gesund bleiben
Darauf kommt dann jetzt:
Möchten Sie lieber, dass ich Ihnen eine Brieftaube schicke?
MfG“
Und darauf dann als Antwort von mir:
„Moin, was soll diese freche Antwort? Ich bin doch keine Auskunftei, die Sie beliebig in Anspruch nehmen können. Unverschämt.“
Wer micht kennt, weiß/erkennt: Da ist ihm der sprichwörtliche Draht aus der Mütze gesprungen. Meine erste Antwort war doch wohl deutlich genug. Aber wenn nicht, dann gerne noch einmal:
Ich betreibe keinen Auskunftsdienst, den man beliebig (kostenlos) in Anspruch nehmen kann. Ich beantworte aus zeitlichen und haftungsrechtlichen Gründen daher keine allgemeinen Anfragen zu irgendwelchen Problemen, die meist keine sind, sondern die sich der Fragesteller macht. Besonders beliebt übrigens das nicht unterschriebene Urteil 🙂 .
Etwas anders gilt natürlich für Fachfragen von Kollegen und gebührenrechtlichen Fragestellungen. Alle anderen können es lassen. Es wird keine Antworten geben.
Und das habe ich jetzt geschrieben selbst auf die Gefahr hin, dass mich wieder jemand – wie am vergangenen Wochenende – in einem Kommentar als “ arrogantes A……loch“ betitelt. Damit kann ich ggf. leben. Denn dieses ist mein Blog. Und da kann ich noch beantworten, was ich möchte. Oder es eben auch lassen.
Edit am 12.01.2021 um 16:30 Uhr: Da kommt dann jetzt noch als Antwort:
Man kann es dann noch toppen:
„Wenn Sie gegen die Arbeit im Internet sind, warum sind Sie dann im Internet?“
Ich habe darauf dann nicht mehr geantwortet. Wie war das noch mit den sprichwörtlichen Perlen und den Säuen? 🙂