Archiv der Kategorie: In eigener Sache

Zum Valentinstag ein kleines RVG-Geschenk vom BOB: Beitrag zum Übergangsrecht des KostRÄG online

entnommen wikimedia.org
Vater von Oktaeder Original uploader was Oktaeder at de.wikipedia

Weil heute Valentinstag ist, gibt es vom BOB – außer der Reihe – ein kleine Geschenk. Die erhalten ja bekanntlich die Freundschaft 🙂 .

Ich weise dann – außerhalb des normalen Programms auf folgendes hin:

In der vergangenen Woche ist der StRR 2/2021 erschienen. in dem Heft setzen wir die Berichterstattung zum KostRÄG fort. Nachdem ich in Heft 1/2021 über die einzelnen Änderungen berichtet habe (vgl. hier: Änderungen bei der Vergütung der Verteidiger/Rechtsanwälte in Straf- und Bußgeldsachen durch das KostRÄG 2021), berichtet in StRR 2/2021 nun mein Coautor aus dem RVG-Kommentar – J. Volpert – über das (neue) Übergangsrecht, und zwar unter dem Titel:

KostRÄG 2021: Neues Übergangsrecht in Strafsachen nach § 60 RVG.

Ein m.E. sehr schöner Beitrag mit vielen Beispielen, der (hoffentlich) keine Frage mehr offen lässt.

Und dieses Posting ist natürlich ein „Marketing-Posting“, also <<Werbemodus an >>, denn es folgt der Hinweis auf unsere RVG-Neuerscheinung, nämlich: Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021. Der Kommentrag erscheint im März. Wir sind mit allen Arbeiten durch, jetzt erfolgt noch die letzte Durchsicht im Lektorat und dann geht es ab in die Druckerei. Und – wie immer: Vorbestellen kann man hier auf meiner Bestellseite. <<Werbemodus aus>>

 

In eigener Sache, oder: Hier ist kein Auskunftsdienst

Bild von Christian Dorn auf Pixabay

Es ist mal wieder soweit. Ich muss mal wieder Dampf in eigener Sache ablassen. Und zwar:

Mich erreichte heute morgen folgende Mail:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

soweit ich weiß, sind Schriftsätzen des Beteiligten in einem Gerichtsverfahren chronologisch angeordnet und paginiert werden wie die Seiten eines Tagebuchs.

So werden die Seiten der gerichtlichen Schriftstücke der Beteiligten fortlaufend in Reihenfolge nummeriert. Auf diese Weise ist es möglich, in derselben Aktenverfahren den Schriftsätzen aller Beteiligten zu finden, die entlang eins chronologischen Kontinuums gekennzeichnet durch eine zunehmende numerische Reihe eingeordnet sind.

Frage:
Werden den Schriftsätzen des Gerichts, durch denen das Gericht z. B. Fragen an die Beteiligten stellt, Teil dieser fortlaufend nummerierten Akten sein oder werden sie als gesonderten außerhalb der Akte betrachtet?

Beispielsweise:
Nach dem Eingang einen kurzen Schriftsatz des Beteiligten A, die als Blatt 10 vom Gericht gekennzeichnet wurde, wird der Richter eine Frage an Beteiligten B schriftlich stellen. Wird dies Schriftsatz des Richters mit der Nummer 11 gekennzeichnet sein und mit der Nummer 12 den Schriftsatz des Beteiligten B, mit dem er auf die richterliche Frage beantwortet hat?

Mit freundlichen Grüßen „

Ich habe darauf geantwortet wie immer, vor allem aber, wenn ich nicht erkennen kann, wer der Anfragende ist und was mit der Anfrage bezweckt wird, was hier der Fall ist/war:

Moin,

sorry, aber ich beantworte keine Frage über das Internet.

Mit besten Grüßen

Und nach wie vor: Gesund bleiben

Darauf kommt dann jetzt:

Möchten Sie lieber, dass ich Ihnen eine Brieftaube schicke?
MfG“

Und darauf dann als Antwort von mir:

„Moin, was soll diese freche Antwort? Ich bin doch keine Auskunftei, die Sie beliebig in Anspruch nehmen können. Unverschämt.“

Wer micht kennt, weiß/erkennt: Da ist ihm der sprichwörtliche Draht aus der Mütze gesprungen. Meine erste Antwort war doch wohl deutlich genug. Aber wenn nicht, dann gerne noch einmal:

Ich betreibe keinen Auskunftsdienst, den man beliebig (kostenlos) in Anspruch nehmen kann. Ich beantworte aus zeitlichen und haftungsrechtlichen Gründen daher keine allgemeinen Anfragen zu irgendwelchen Problemen, die meist keine sind, sondern die sich der Fragesteller macht. Besonders beliebt übrigens das nicht unterschriebene Urteil 🙂 .

Etwas anders gilt natürlich für Fachfragen von Kollegen und gebührenrechtlichen Fragestellungen. Alle anderen können es lassen. Es wird keine Antworten geben.

Und das habe ich jetzt geschrieben selbst auf die Gefahr hin, dass mich wieder jemand – wie am vergangenen Wochenende – in einem Kommentar als “ arrogantes A……loch“ betitelt. Damit kann ich ggf. leben. Denn dieses ist mein Blog. Und da kann ich noch beantworten, was ich möchte. Oder es eben auch lassen.

Edit am 12.01.2021 um 16:30 Uhr: Da kommt dann jetzt noch als Antwort:

Man kann es dann noch toppen:

„Wenn Sie gegen die Arbeit im Internet sind, warum sind Sie dann im Internet?“

Ich habe darauf dann nicht mehr geantwortet. Wie war das noch mit den sprichwörtlichen Perlen und den Säuen? 🙂

Zum Auftakt des neuen Jahres schauen wir zurück, oder: Die Top-Ten-Themen 2020 mit den Top-Beiträgen

Bild von Gordon Johnson auf Pixabay

Moin, am ersten Tag des Neuen Jahres. Das Moin verbinde ich mit allen guten Wünschen. Ich denke, dass dazu in den letzten Stunden so viel geschrieben worden ist, dass man das jetzt nicht mehr einzelnn aufdröseln muss. Alles Gute eben. Alles, und das meine ich auch so. Also: Auf ein Neues.

Hier beginne ich die Berichterstattung im neuen Jahr mit einem Rückblick auf 2020, und zwar auf meine Top Twenty-Beiträge. Das ist ja auch eine Art, ein Jahr noch einmal Revue passieren zu lassen, sowohl für den Leser als auch für den Ersteller/Blogger. Was war wichtig, was ist angekommen?

Und dann geht es los. Hier die Top-Twenty-Beiträge des Jahres 2020, ja nicht so ganz 🙂 . Es sind ein paar mehr Beiträge geworden. Ich habe es dann zusammengefasst: Die Top-Ten-Themen 🙂 :

1. OWi mit:

2. KostRÄG 2021 mit:

3. Coroana mit:

4. StGB mit:

5. Verkehrsrecht mit:

6. RVG mit:

7. StPO mit:

8. Zivilrecht mit

9. In eigener Sache mit:

10. und der hat es auch geschafft 🙂 :

Jahresrückblicksong 2020 – „Bye bye 2020“

Bild von mohamed Hassan auf Pixabay

Traditionsgemäß gibt es an Silvester hier keine Entscheidungen, sondern an Silvester-High-Noon einen Song. In den letzten Jahren war das immer der Jahresrückblicksong der “Zwergpisncher”, die auf launige Weise das alte Jahr verabschiedet und das neue Jahr begrüßt angekündigt haben. Aber – nach 10 Jahren – hatten die „Zwergpisncher“ im vorigen Jahr schon angekündigt, dass es den Song nicht mehr geben wird. Und leider haben sie das wahr gemacht.

Also daher eine Jahresrückblicksong aus anderer Quelle, in diesem Jahr von extra 3 vom NDR – Bye bye 2020. Etwas anders als die bisherigen Songs, aber auch schön/nett. Und verbunden ist das Posting natürlich wieder mit allen guten Wünschen für 2021 an alle Leser/Follower/Freunde und Bekannten. Auf in ein Neues Jahr. Die Karten werden neu gemischt. An allen Fronten. Packen wir es an. Wir sind es, die daraus etwas Gutes/Besseres machen. Nehmen wir es so wie es kommt. Dann ist schon mal eine Menge erreicht.

Der BOB wünscht „Frohe Weihnachten“ 2020, auch wenn „Corona“ uns im Griff hat ….

Bild von pratik parikh auf Pixabay

Und dann ist es mal wieder so weit. Wir schreiben den 24. Dezember, also „Heilig Abend“. Damit naht „Weihnachten 2020“. Ein, wie man an vielen Stellen lesen, kann „anderes Weihnachten“. Man fragt sich: Ist es wirklich so anders? Ja, natürlich wird das ein oder andere fehlen und auch der ein oder andere wird sich – hoffentlich – nicht auf den Weg gemacht haben, um zu feiern. Aber: Letztlich ist Weihnachten ein Fest der Familie und das ist es dann eben in diesem Jahr ganz besonders. Der Kernfamilie. Ich bin mir bewusst, dass ich das gut sagen/schreiben kann, wenn man die „neben an“ hat

Hier gibt es dann heute – wie an immer am „Hl. Abend“ keine Entscheidungen oder Sonstiges, sondern eben nur Weihnachtsgrüße und Weihnachtswünsche an alle Leser/Abonnenten/Abonnentinnen, Kommentatoren und Freunde. Ich wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest und viel Spaß bei allem, was sie in den nächsten Tagen tun/machen. Zumindest mal ein Tag ohne Entscheidungen, Bücher, Kommentare usw.. Das schaffe ich auch, die Enkelinnen helfen mir dabei.

Und allen, die von Corona betroffen sind/waren: Kopf hoch, es wird auch wieder besser (?) oder zumindest anders. Man muss daran nur fest glauben. Dann klappt das.

Dieses Weihnachtsposting nehme ich auch in diesem Jahr wirde zum Anlass, mich bei allen, die mit Weihnachtskarten und -grüßen an BOB und mich gedacht haben, zu bedanken. Ich freue mich aber über jede Karte, die ich bekomme 🙂 , aber auch über jede, die ich nicht bekomme. Denn es gilt für mich nach wie vor: Weihnachtskarten, ja danke, aber: Können wir das im nächsten Jahr nicht anders regeln?.

Und dann stellte sich wie immer die Frage: Welches Bild zum hl. Abend. Ich habe mich in diesem Jahr für ein Bild des Weihnachtsmannes mit Maske entschieden. Passt doch, oder 🙂 ?

In dem Sinn: Allen ein Frohes Fest.