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In eigener Sache: Bezahlmodell bei Burhoff-Online?

© SZ-Designs - Fotolia.com

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Ein Posting „in eigener Sache“ habe ich dann noch. War an sich nicht geplant, aber veranlasst dazu bin ich durch einen Kommentar zu dem Posting: I will stay, oder: Die (unnötige) Diskussion um das JuraBlogs Bezahlmodell. Da hat gerade ein „Schnäppchenjäger“ geschrieben:

„Nach dem flammenden Appell für das Bezahlmodell wird es sicherlich nicht mehr lange dauern, bis Sie Ihre Homepage auch kostenpflichtig machen.

Nun, charmante Idee und danke für den Anstoß. Ist/wäre eine Überlegung wert 🙂 . Mit der Möglichkeit habe ich allerdings auch schon früher immer mal wieder geliebäugelt, sie dann jedoch auch immer wieder verworfen. Und das tue ich jetzt auch.

Warum? Folgende Gründe:

  • Nun, ich möchte nicht die Diskussion führen müssen/erleiden/erleben, die Matthias Klappenbach derzeit um sein Bezahlmodell führen/erleiden/erleben muss.
  • Zudem wäre mir der technische Aufwand viel zu groß. Es müssen Rechnungen generiert/geschrieben und versandt werden. Dann muss man den Zahlungseingang überwachen. Wenn ich mal davon ausgehe, dass von den derzeit rund 7.000 Newsletter-Bezieher, die einen Newsletter von Burhoff-online beziehen, nur 10 % bleiben würden, müsste ich schon 700 Zahlungseingänge überwachen.
  • Bei einem Bezahlmodell besteht dann eine – wie auch immer geartete – rechtliche Verpflichtung zur Leistungserbringung. Die will ich aber nicht eingehen. Denn so kann ich, wenn es mal nicht läuft, sagen: Ist kostenlos, also ein wenig Geduld.
  • Ich bestimme den Leistungsumfang, und zwar in jeder Hinsicht.
  • Entsprechendes gilt für die Inhalte. Die bestimme ich und wem die nicht passen, der kann sich frei entscheiden, zu gehen und/oder das kostenlose Angebot zu nutzen.

Ich werde also – lieber „Schnäppchenjäger“ – weiterhin „Burhoff-Online“ kostenlos zur Verfügung stellen oder vielleicht ein „Spendenkonto“ einrichten 🙂 . Ein wenig „Geld verdiene“ ich im Übrigen ja mit der seit einiger Zeit geschalteten Werbung (nur zur Klarstellung: Für Kreuzfahrten reichen die monatlichen Einnahmen nicht 🙂 ). Und die werde ich weiter laufen lassen, auch wenn das dem ein oder anderen Nutzer/Besucher offenbar nicht passt, wie mir Beschwerden über die Werbung in der letzten Zeit gezeigt haben. Denn erstens ist die Werbung m.E. sehr moderat und sach-/themenbezogen. Zum anderen gilt hier ebenfalls das, was ich zum Bezahlmodell bei JuraBlogs geschrieben habe: Es ist meine Homepage und wenn ich darauf moderate Werbung schalte, ist das meine Entscheidung. Wem die nicht passt: Reisende soll man nicht aufhalten, oder: Troll dich.

Allerdings besteht kein Anspruch darauf, dass „Burhoff-Online“ immer kostenfrei bleibt. Wenn die Gier zu groß wird 🙂 🙂 , ändere ich vielleicht das Konzept. Aber ich glaube eher nicht.

Derzeit bleibt also alles beim Alten. Das bedeutet aber auch, dass ich den Service nicht noch weiter ausbauen werde. Es gibt sicherlich noch viele Möglichkeiten. Teilweise werden die auch an mich von Nutzern herangetragen.  Wenn es kein großer technischer Aufwand (= finanzieller Aufwand bei meinem Webmaster) ist, werden die Vorschläge ggf. auch umgesetzt. Anderenfalls eben nicht, wobei ich immer wieder erstaunt bin, was alles bei einem kostenlosen Angebot noch „eingefordert“ wird und wie lange häufig nachgekartet wird, wenn ich mich für ein „Nein“ entschieden habe.

Dann frage ich mich manchmal: Warum tust du dir den finanziellen und den Arbeitsaufwand eigentlich an? Nun, die Antwort liegt für mich auf der Hand: Weil die Homepage Spaß macht und weil – das räume ich ein – ich darüber „meine Produkte promoten“ kann. Und wer sich darüber dann beschwert, dem sage ich dann gerne auch: Reisende halte ich nicht auf (siehe oben).

In dem Sinne – lieber „Schnäppchenjäger“ – Sie sind übrigens mit der Wahl Ihres Namens ehrlich 🙂 : Sie dürfen damit rechnen, den Service von Burhoff-Online weiterhin kostenlos genießen/ in Anspruch nehmen zu können. Allerdings zu meinen „allgemeinen Geschäftsbedingungen“ 🙂 .

Burhoff ist „feige“ und betreibt „öffentliche Zensur“ – wirklich ?

© Alex White - Fotolia.com

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Heute ist für mich der Tag, die allgemeinen Themen (in eigener Sache), die während meines Urlaubs liegen geblieben sind, aufzuarbeiten – in der Hoffnung, dass der ein oder andere am Feiertag Zeit findet, die Beiträge zu lesen (vgl. hier dann schon: I will stay, oder: Die (unnötige) Diskussion um das JuraBlogs Bezahlmodell).

Zur nachfolgende Frage habe ich länger überlegt, ob es sich lohnt, dazu überhaupt einen eigenen Beitrag zu machen, oder, ob ich es, um mich nicht erneut zu ärgern, nicht lieber lasse. Ich habe mich dann aber doch für den Beitrag entschieden. Ich kenne mich: Es nagt dann doch an mir 🙂 .
Ich erinnere: Ich hatte in meinem „Urlaubsbeginn-Posting“ am 12.05.2015 darauf hingewiesen, dass ich für einige Tage in Urlaub bin (siehe: Leinen los – bin dann mal weg….“. In dem Beitrag heißt es dann u.a.. auch:

 „Allerdings müssen sich die Kommentatoren bis zu meiner Rückkehr damit abfinden, dass ich für die Zeit meiner Abwesenheit vom heimatlichen Arbeitsplatz die Kommentarfunktion abgestellt habe. Ist sicherer und erspart mir nach Rückkehr dann das Löschen der ganzen Spam-Kommentare.“

Und das Vorgehen hat einem potentiellen Kommentator (?) nicht gepasst. Er hat mir eine böse Mail geschrieben, die mich unterwegs erreicht hat. Ich kann daraus nur noch sinngemäß zitieren, da die Mail in den Tiefen der Ostsee verloren gegangen ist, warum auch immer.

Der Absender beklagte sich über das Abstellen der Kommentarfunktion. Das sei „öffentliche Zensur“ und ich sei wohl „zu feige“, auch während meines Urlaubs, Kommentare „zu ertragen“. Es sei ja auch wohl kein großes Problem, den Spam auch während der Abwesenheit zu bearbeiten.

Wie gesagt: Der genaue Wortlaut ist in der Ostsee verloren gegangen und damit auch die Absenderadresse, so dass ich dem Absender auch nicht direkt, sondern nur hier antworten kann. Also:

„Lieber Kritiker,

über Ihre Mail bin ich – gelinde ausgedrückt – erstaunt. Wenn ich ehrlich bin: Ziemlich verärgert. Denn ich bin weder „zu feige“, auch während meines Urlaubs Kommentare entgegen zu nehmen, noch ist der Vorwurf „öffentliche Zensur“ berechtigt, wenn ich alle (!!!) Kommentare zu den während des Urlaubs eingestellten Beiträgen ausschließen. Das ist nichts anderes als Verschaffung von zusätzlicher Urlaubszeit und dient dem innerfamiliären Frieden, weil ich nicht auch während des Urlaubs noch dauernd das Blog und ggf. eingehende (Spam)Kommentare im Augen behalten muss. Ich habe mit den übrigen Nachrichten schon genug zu tun. Und die angefahrenen Städte waren zu schön, um in ihnen die Zeit mit (Spam)Kommentaren aus dem Blog zu vertändeln.

Im Übrigen weise ich darauf hin: Der „BOB“ ist mein Blog und daher ist es meine Entscheidung, ob ich überhaupt, wenn ja, wann und wie, Kommentare zu meinen Beiträgen zulasse. Die Entscheidung überlassen Sie bitte mir und schreien nicht gleich „Zensur“, wenn die Kommentarfunktion mal für 10 Tage deaktiviert ist. Jetzt können Sie wieder kommentieren, wenn Sie wollen, und Ihren Frust über die „Zensur“ hier auch öffentlich los werden. Allerdings gilt jetzt: Sie können kommentieren. Ob ich mit Ihnen – oder anderen Kommentatoren – diskutiere und Ihren Kommentar kommentiere und wenn ja, wie oft: Das ist ebenfalls meine Entscheidung. Und die haben Sie zu akzeptieren.

 Mit dennoch freundlichen Grüßen“

Ich hoffe, er/sie liest es.

I will stay, oder: Die (unnötige) Diskussion um das JuraBlogs Bezahlmodell

entnommen openclipart.org

entnommen openclipart.org

So, ein richtiger Arbeitstag ist heute am Pfingstmontag noch nicht wieder. Daher kann und will ich den Tag nutzen, um einige Themen aufzuarbeiten, die während meines Urlaubs in den vergangenen Tagen „liegen geblieben“ sind.

An der Spitze das die Blogs und die Diskussion bei JuraBlogs bewegende Thema des neuen „Bezahlmodells“. Auf diese Systemänderung hatte Matthias Klappenbach am 10.05.2015 kurz vor meinem Urlaubsantritt hingewiesen (vgl. hier Lesen Sie mehr darüber und wie Sie JuraBlogs als Nicht-Blogger unterstützen können.).

Und dann ging es los, zwar nicht sofort, aber dann doch in einer recht großen Welle. Über 50 Kommentare beim JuraBlogs-Beitrag und zahlreiche Postings in den Blogs. Auf einige hatte ich ja schon gestern im Wochenspiegel hingewiesen. Sie lassen sich in drei Gruppen unterteilen, und zwar:

  1. Gruppe 1 sind diejenigen, die gehen wollen, und zwar u.a.: GuR verlässt JuraBlogs – wir sagen DANKE!, oder. JuraBlogs – wir sagen leise servus, oder: Ich soll künftig für die Teilnahme an Jurablogs zahlen – nein danke!, oder auch Lexegese, und auch noch: Nichts ist umsonst,
  2. Gruppe 2 sind diejenigen, die bleiben, und zwar u.a.: Wir verabschieden uns nicht, wir bleiben bei Jurablogs!, oder: Was nichts kostet, taugt nichts, oder: JuraBlogs – ich bleibe!, oder: Ich zahle gerne für Jurablogs!,
  3. Gruppe 3 sind die Unentschiedenen: Should I Stay Or Should I Go?.

Nun, die Überschrift zu diesem Posting und mein Kommentar bei JuraBlogs machen es nicht schwer, meine Entscheidung zu erkennen: Ich werde bleiben – I will stay. Die Gründe sind ganz einfach: Ich kann nicht erkennen, woher eigentlich das „Recht“ abgeleitet werden soll, dass JuraBlogs auf Dauer kostenlos sein soll/muss. Es mag sein, dass wir als Blogger die Inhalte für JuraBlogs zur Verfügung stellen und JuraBlogs damit Einnahmen erzielt, aber: Matthias Klappenbach hat sich nun für ein Bezahlmodell entschieden. Das ist seine „Plattform“, für die er verantwortlich ist und seine Entscheidung. Die mag ich gut finden oder auch nicht, jedenfalls muss ich sie akzeptieren. Wer das nicht kann/will, der geht eben. Und der sollte dann auch gehen, ohne beim Weggang eben noch das Ranking anzusprechen, das so oder so falsch ist, weil die eigenen Beiträge/der eigene Blog nicht so gelistet werden/wird, wie es ihnen/ihm ja an sich zusteht.

Verstehen kann ich den Weggang nicht. Lassen wir mal dahin gestellt, was üblich ist im Internet und was nicht. Wirtschaftliche Gründe können es nicht sein. Denn die 49 €/Jahr für den Plan Basic wird man m.E. noch übrig haben, sonst bietet sich ggf. ein Charity-Modell an oder vielleicht ein Pool, in den andere „Pläne“ nicht verbrauchte Beiträge spenden können. Und selbst der Plan Professionell mit 99 €/Jahr ist sicherlich wirtschaftlich verkraftbar. Wenn ich von meinen Zahlen ausgehe – 77 Beiträge/Monat und durchschnittlich derzeit 117 Leser/Beitrag – dann sind das 108.108 Leser/Jahr und im Ergebnis noch nicht mal 1 Cent/Beitrag. Aber hallo, darum lohnt das Diskutieren doch nicht, oder? Zumal die Zahlen, wenn man die aktuellen Zugriffszahlen nimmt – die 117 Leser/Beitrag beziehen sich auf die gesamten sechs Jahre der Listung bei JuraBlogs, erfassen also auch die Anfangsbeiträge mit nur ganz geringen Zugriffszaheln – noch „besser“ sind.

Ein wenig scheinheilig wird die Diskussion in meinen Augen, wenn von „Reisenden“ zum Teil darauf hingewiesen wird, dass man „anders als landblawgende Rechtsanwälte“ mit dem Bloggen weder direkt noch indirekt „Geld verdiene“ und man eigentlich für die eigenen Inhalte, die man zur Verfügung stelle, bezahlt werden müsse und andere „einen werbefreien Aggregator“ zur Verfügung stellen und man nicht verstehe, dass das bei JuraBlogs nicht möglich sein soll. Dazu ist zunächst anzumerken: Ist eben so und muss man akzeptieren. Und: Machen wir uns doch nichts vor: Irgendein Ziel verfolgen alle Blogger. Die bloggenden Rechtsanwälte wollen sich und/oder ihre Kanzlei bekannt(er) machen – warum nicht? Ich als Autor nutze dieses Medium, um „meine Produkte“, sprich meine Bücher an der ein oder anderen Stelle „promoten“ zu können – warum nicht? – im Übrigen macht mir das Bloggen Spaß. Ebenfalls „promoten“ wollen die Verlage/Institutionen/Vereinigungen usw., die ein Blog betreiben – warum nicht?

Und die anderen, die mit ihrem Blog „kein Geld verdienen?“ Nun, wenn man ehrlich ist: Rein altruistische Ziele verfolgen die mit dem Bloggen m.E. auch nicht. Ganz tief im Herzen – ganz hinten versteckt in einem kleinen Kämmerlein, das man, wenn man ehrlich ist, findet, – da schlummert sicherlich dann doch die Vorstellung, dass man mit dem Bloggen und den Beiträgen letztlich trotze allem „Idealismus“ dann doch der eigenen Eitelkeit ein wenig – oder auch mehr – frönt – warum auch nicht? Nur: Warum soll das dann nichts kosten? Und warum sollte Matthias Klappenbach die „Plattform“ dafür auf immer kostenfrei zur Verfügung stellen.

Und ganz zum Schluss: Ich bin jetzt seit mehr als sechs Jahren mit meinem Blog/den Vorgängerblogs bei JuraBlogs gelistet und habe den Service kostenlos in Anspruch genommen. Da hätte ich es– wie wir in Westfalen sagen – „schofel“ gefunden, jetzt – wo es kostenpflichtig wird –zu gehen. Das ist ein bisschen so wie – im übertragenen Sinn –: Die Ratten verlassen das sinkende Schiff“ – nur um klar zu stellen und damit niemand sich auf den berühmten Schlips getreten fühlt: Im übertragenen Sinn, ich sehe die Mitglieder der Gruppe 1 nicht als „Ratten“ und Jurablogs ist kein „sinkendes Schiff“. Letzteres kann man nur hoffen, da ich selbst auch schon an vielen Stellen Nutzen aus JuraBlogs und den dort gelisteten Beiträgen gezogen habe, was hoffentlich noch lange möglich ist.

Über zwei Dinge muss sich Matthias Klappenbach allerdings im Klaren sein und das wird er, so wie ich ihn bislang kennen gelernt habe:

  • Mit dem Bezahlmodell werden die Ansprüche der „Planinhaber“ steigen. Bei technischen Problemen wird man jetzt die „Leistung einfordern“, denn man hat ja schließlich bezahlt. Das klingt in dem ein oder anderen Kommentar auf seinen Blogbeitrag schon an. Aber das wird er meistern. Jedenfalls kann ich mich über die Schnelligkeit, mit der er Anfragen/“Beschwerden“ in der Vergangenheit beantwortet hat, nicht beklagen.
  • Und: Es wird eine Diskussion über das Ranking geben, weil ja einige Blogs nicht mehr so viel bloggen können/wollen. Aber auch da kann ich nur sagen: Abwarten und Tee trinken und sehen, wie sich das entwickelt. Und letztlich sind das dann Reaktionen/Folgerungen aus der eigenen Wahlentscheidung: Bezahlmodell ja oder nein?.

Fazit: I will stay, wegen der 99 €/Jahr muss ich kein Hunger leiden. Ich werde mich weiterhin über jeden Leser/Besucher eines Artikels freuen, der über JuraBlogs kommt. Und über alle anderen auch.