Archiv der Kategorie: RVG-Rätsel

Lösung zu: Erhalten beide Verteidiger die Verfahrensgebühr für die Revisionsbegründung?

© haru_natsu_kobo Fotolia.com

Und dann noch die Lösung des Rätsels vom vergangenen Freitag. Das war, wie mir die Antworten zeigen, nicht wirklich ein Rätsel. Ich hatte gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Erhalten beide Verteidiger die Verfahrensgebühr für die Revisionsbegründung?

Und meine Antwort hatte gelautet:

„Moin,

warum soll er die denn nicht verdienen? Es ist doch nicht „die Revision des X“, sondern die des Angeklagten, die von seinen beiden Pflichtverteidigern begründet wird mit der Folge, dass beide die Nr. 4130 VV RVG verdienen und geltend machen können. Es habe beide einen eigenständigen Anspruch auf gesetzliche Gebühren.

Manche Überlegungen kann ich nicht verstehen.“

Ich habe da mal eine Frage: Erhalten beide Verteidiger die Verfahrensgebühr für die Revisionsbegründung?

© AllebaziB – Fotolia

Und dann noch die Gebührenfrage, und zwar heute:

„Moin,

für Ihren Gebührenfreitag:

A hat zwei Pflichtverteidiger X und Y. Gegen das Urteil des LG legt nur Y Revision ein – nicht X. X wird auch nicht entpflichtet.

X und Y begründen in jeweils getrennten Schriftsätzen auf Wunsch des A fristgerecht die durch Y eingelegte Revision.

Verdient X die Gebühr für das Revisionsverfahren? Ich meine – auch nach Lektüre des Burhoff/Volpert – ja, denn die bloße Einlegung gehört ohnehin zur Tatsacheninstanz und X ist nach wie vor beigeordnet.

Es gibt jedoch einige Kollegen, die sehen das anders und meinen X wäre „raus“. Was stimmt?“

Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Muss ich ggf. dem Mandanten Gebühren erstatten?

© haru_natsu_kobo Fotolia.com

Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Muss ich ggf. dem Mandanten Gebühren erstatten?

Geantwortet habe u.a. ich dem Kollegen wie folgt:

„Nein, das „Mosern“ des Bezirskrevisors hat keine Auswirkungen auf das Verhältnis zum Mandanten.

Ich verweise auf: AG Charlottenburg, Urt. v. 03.03.2010 – 207 C 463/09. Da geht es zwar um eine RSV, die Ausführungen dürften aber entsprechend gelten. „

Und dann mal <<Werbemodus an>> mal wieder der Hinweis auf Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021, den man hier bestellen kann. Solche Fragen lassen sich natürlich mit dem Kommentar beantworten. <<Werbemodus aus>>.

 

Ich habe da mal eine Frage: Muss ich ggf. dem Mandanten Gebühren erstatten?

© AllebaziB – Fotolia

Und heute dann im „Gebührenrätsel“ folgende Fragestellung – mal wieder aus der FB-Gruppe „Strafverteidiger…“:

„Guten Morgen!

Ich habe jemanden wegen Betrugs im Ermittlungsverfahren und anschließend in der ersten Instanz vertreten. Vor dem AG wurde er freigesprochen.

Am Anfang des Ermittlungsverfahrens habe ich die Grundgebühr und die zwei Verfahrensgebühren (Ermittlungsverfahren und erste Instanz) als Vorschuss in Rechnung gestellt.

Nach dem Freispruch mosert nun der Bezirksrevisor rum und will meine Kosten drücken, weil ja alles gar nicht so schwierig gewesen sei.

Wie verhalte ich mich nun? Ich werde natürlich kurz Stellung nehmen und versuchen, die von mir veranschlagte Mittelgebühr zu erhalten. Wenn das Gericht nun aber weniger als die Mittelgebühren erstattet, muss ich dann auch meine Rechnung gegenüber meinem Mandanten korrigieren?

Sorry, wenn die Frage doof ist, diese Situation hatte ich aber so noch nie.“

Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Welche vollstreckungsrechtliche Verfahrensgebühr ist entstanden?

© haru_natsu_kobo Fotolia.com

Und dann noch die Lösung zur Frage vom vergangenen Freitag. Die lautete: Ich habe da mal eine Frage: Welche vollstreckungsrechtliche Verfahrensgebühr ist entstanden?.

Hier die Lösung:

„Zu 1) Da sollte OLG Dresden, Beschl. v. 03.07.2012 – 2 Ws 278/12, NStZ-RR 2012, 326 = StRR 2012, 477 = RVGreport 2014, 154 helfen, oder?

Zu 2) M.E. neue Angelegenheit, und mit der Argumentation des OLG Dresden dann Nr. 4204 VV RVG.“