Ich habe da mal eine Frage: Muss ich ggf. dem Mandanten Gebühren erstatten?

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Und heute dann im „Gebührenrätsel“ folgende Fragestellung – mal wieder aus der FB-Gruppe „Strafverteidiger…“:

„Guten Morgen!

Ich habe jemanden wegen Betrugs im Ermittlungsverfahren und anschließend in der ersten Instanz vertreten. Vor dem AG wurde er freigesprochen.

Am Anfang des Ermittlungsverfahrens habe ich die Grundgebühr und die zwei Verfahrensgebühren (Ermittlungsverfahren und erste Instanz) als Vorschuss in Rechnung gestellt.

Nach dem Freispruch mosert nun der Bezirksrevisor rum und will meine Kosten drücken, weil ja alles gar nicht so schwierig gewesen sei.

Wie verhalte ich mich nun? Ich werde natürlich kurz Stellung nehmen und versuchen, die von mir veranschlagte Mittelgebühr zu erhalten. Wenn das Gericht nun aber weniger als die Mittelgebühren erstattet, muss ich dann auch meine Rechnung gegenüber meinem Mandanten korrigieren?

Sorry, wenn die Frage doof ist, diese Situation hatte ich aber so noch nie.“

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