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Und hier dann zum Ende des Pfingstwochenendes noch die Lösung vom letzten RVG-Rätsel: Ich habe da mal eine Frage: Zweimal Terminsgebühr an einem Tag?:
„Moin,
m.E. gibt es nur eine TG.
Der Fall dürfte entsprechend dem Beispiel bei Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Nr. 4108 VV Rn 4 zu lösen sein.
Tut mir leid. Aber: Wenn Sie Pflichtverteidiger sind: Wie ist es mit einem Längenzuschlag? Ggf. erreichen Sie ja die 5 Stunden, denn man wird m.E. die Zeiträume der beiden „Hauptverhandlungsteile“ zusammenrechnen müssen. Und: Versuchen Sie es doch auch noch mit einer vom Gericht angeordneten längeren Pause.“
Die Begründung: Einfach mal in den Wortlaut bei den Hauptverhandlungsterminsgebühren schauen. Da heißt es: „…. pro Hauptverhandlungstag.“
Und dann, wenn ich schon auf den RVG-Kommentar verweise, dann <<Werbemodus an>> hier der Hinweis auf die Bestellseite, wo man den bestellen kann. <<Werbemodus aus>>.