Archiv der Kategorie: RVG-Rätsel

Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Mandant soll ausgeliefert werden, welche Gebühren?

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Am Freitag hatte ich gefragt. Ich habe da mal eine Frage: Mandant soll ausgeliefert werden, welche Gebühren?.

Auf diese Frage hatte es folgende Antwort gegeben:

„Sorry, das ist wohl nicht Teil 4 VV RVG, sondern Teil 6 VV RVG. Sie sind/waren im Auslieferungsverfahren tätig.

Dazu: Anwaltsvergütung im Auslieferungsverfahren nach dem IRG – auf Burhoff online“

Ich habe da mal eine Frage: Mandant soll ausgeliefert werden, welche Gebühren?

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Und dann noch die Gebührenfrage, die zum Posting von heute Morgen passt:

„…..

folgende Abrechnungsfrage, da ich dies so noch nicht hatte:

Mandant soll ausgeliefert werden – es gibt Termin vor dem Ermittlungsrichter – ich werde beigeordnet. Ermittlungsrichter entscheidet, dass Mandant bis zur Entscheidung des OLG festzuhalten ist. Zwischenzeitlich setzt das OLG den AUslieferungshaftbefehl außer Vollzug. Nun erhalte ich die Entscheidung des OLG, dass Mandant nicht ausgeliefert wird.

Was kann ich alles abrechnen? Ich habe bis dato: Nrn. 4100, 4101, 4102 Nr1, 4103, 4104, 4105.

Gibt es noch irgendetwas, was ich vergessen habe? Danke“

Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Für mehrere Nebenkläger tätig, welches Honorar?

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Und dann noch die Antwort auf die Gebührenfrage vom Freitag: Ich habe da mal eine Frage: Für mehrere Nebenkläger tätig, welches Honorar?

In der Frage ging es vornehmlich um die die Erhöhung nach Nr. 1008 Vv RVG.

Ich habe darauf kurz und zackig 🙂 geantwortet:

„Moin,

ja.

Ich verweise auf: Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung (§ 397b Abs. 3 StPO; § 53a RVG).

Ich habe da mal eine Frage: Für mehrere Nebenkläger tätig, welches Honorar?

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Und dann hier noch die Gebührenfrage zum Abschluss des Gebührentages:

„Hallo Herr Kollege Burhoff.

Dürfte ich Sie mit einer Gebührenfrage stören?

Ich finde leider in Ihrem Buch und Ihrem Blog nicht die Antwort auf mein Anliegen.

Ich wurde vom Landgericht zunächst für eine Nebenklägerin als Beistand nach 397a Abs. 1 Nr. 2 StPO beigeordnet. Vor Beginn der ersten Hauptverhandlung auch für zwei weitere Nebenkläger erfolgte ebenfalls die Beiordnung zum Beistand nach 397a Abs. 1 Nr. 2 StPO

Kann ich jetzt die Gebühren abrechnen mit einer Erhöhung der Pflichtverteidigergebühr um 60 % gemäß Nr. 1008 VV RVG?

Über eine Beantwortung würde ich mich sehr freuen und bedanke mich herzlichst im Voraus.“

Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Zweimal Terminsgebühr an einem Tag?

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Und hier dann zum Ende des Pfingstwochenendes noch die Lösung vom letzten RVG-Rätsel: Ich habe da mal eine Frage: Zweimal Terminsgebühr an einem Tag?:

„Moin,

m.E. gibt es nur eine TG.

Der Fall dürfte entsprechend dem Beispiel bei Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Nr. 4108 VV Rn 4 zu lösen sein.

Tut mir leid. Aber: Wenn Sie Pflichtverteidiger sind: Wie ist es mit einem Längenzuschlag? Ggf. erreichen Sie ja die 5 Stunden, denn man wird m.E. die Zeiträume der beiden „Hauptverhandlungsteile“ zusammenrechnen müssen. Und: Versuchen Sie es doch auch noch mit einer vom Gericht angeordneten längeren Pause.“

Die Begründung: Einfach mal in den Wortlaut bei den Hauptverhandlungsterminsgebühren schauen. Da heißt es: „…. pro Hauptverhandlungstag.“

Und dann, wenn ich schon auf den RVG-Kommentar verweise, dann <<Werbemodus an>> hier der Hinweis auf die Bestellseite, wo man den bestellen kann. <<Werbemodus aus>>.