Ich habe da mal eine Frage: Mandant soll ausgeliefert werden, welche Gebühren?

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Und dann noch die Gebührenfrage, die zum Posting von heute Morgen passt:

„…..

folgende Abrechnungsfrage, da ich dies so noch nicht hatte:

Mandant soll ausgeliefert werden – es gibt Termin vor dem Ermittlungsrichter – ich werde beigeordnet. Ermittlungsrichter entscheidet, dass Mandant bis zur Entscheidung des OLG festzuhalten ist. Zwischenzeitlich setzt das OLG den AUslieferungshaftbefehl außer Vollzug. Nun erhalte ich die Entscheidung des OLG, dass Mandant nicht ausgeliefert wird.

Was kann ich alles abrechnen? Ich habe bis dato: Nrn. 4100, 4101, 4102 Nr1, 4103, 4104, 4105.

Gibt es noch irgendetwas, was ich vergessen habe? Danke“

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