Archiv der Kategorie: Allgemein

E-Scooter versus ÖPNV – der Linienbus muss ihn nicht unbedingt mitnehmen.

entnommen wikimedia.org – gemeinfrei

Zu der Thematik, ob E-Scooter in Linienbussen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) befördert werden müssen, hatte ich vor einiger Zeit auf das dazu anhängige Einstweilige Verfügungsverfahren hingewiesen. Jetzt liegt die Entscheidung in der Haupsache, von der die Kieler Verkehrsbetriebe betroffen ist, vor. Das OLG Schleswig, hat im OLG Schleswig, Urt. v.  09.11.2017 2 U 6/16, dass, Busse müssen E-Scooter nur bei Einhaltung der Sicherheitsanforderungen mitgenommen werden müssen. Das LG hatte die Beförderungsverweigerung durch die Kieler Verkehrsbetribe abgesegnt.Das hat beim OLG gehalte – ander noch das OLG in der Eilentscheidung. Der Kläger könne nicht mehr verlangen, dass der Beklagten verboten wird, unterschiedslos alle E-Scooter von der Beförderung auszuschließen. Die Situation habe sich durch den am 15.03.2017 in Kraft getretenen Erlass grundlegend geändert. Die für einen Unterlassungsanspruch erforderliche Gefahr eines zukünftigen rechtswidrigen Verhaltens der Beklagten bestehe nicht. Seit dem 15.03.2017 richte sich die Frage der Rechtmäßigkeit nach den Regelungen des Erlasses. Es bestehe nicht die Befürchtung, dass die Beklagte die Beförderung von E-Scootern nicht nach Maßgabe des Erlasses vornehmen könnte. Die Beklagte habe nicht nur ausdrücklich erklärt, sie werde die E-Scooter entsprechend den Vorgaben des Erlasses befördern. Vielmehr lasse auch ihr gesamtes bisheriges Verhalten keinen Zweifel daran, dass sie sich der bundeseinheitlichen Regelung nicht widersetzen wird. Sie habe die Beförderung von E-Scootern zu keinem Zeitpunkt aus grundsätzlichen Erwägungen heraus abgelehnt, sondern stets im Hinblick auf die bestehende Rechtsunsicherheit und die drohenden Haftungsrisiken. Mit der erlassgemäßen Beförderung sei zugleich gewährleistet, dass die Beklagte die Beförderung von E-Scootern in ihren Bussen nicht unterschiedslos ausschließt.

 

42. StV-Tag: Räume der Unfreiheit, oder: Willkommen in Münster

So, heute gibt es dann nur einen Gebührenbeitrag. Denn heute beginnt in Münster (endlich 🙂 ) der 42. Straftverteidigertag. Und da gibt es hier traditionsgemäß ein Posting. Und das gilt natürlich, wenn der Strafverteidigertag in meine Heimatstadt kommt erst recht. Gestern Abend hat es schon ein sehr schöne Warm-Up gegeben mit Teilnehmern aus der Facebookgruppe „Strafverteidiger“, die schon in Münster waren. es ist dann doch mal schön, wenn man sich „richtig“ kennenlernt. Mit einem Teil mache ich dann nachher noch eine kleine Stadtführung. Ich zeige ja gern, was Münster zu bieten hat.

Was hat nun der 42. Strafverteidigertag zu bieten. Nun, das ist eine ganze Menge unter dem Thema: „R Ä U M E der U N F R E I H E I T“. Heute Abend startet er im Congress Centrum – früher hieß das Halle Münsterland, übrigens geschichtsträchtig, da dort die Rolling Stones in den 60-ziger Jahren ihr erstes Konzert in Deutschland gegeben haben. Der Kollege Nobis aus Iserlohn macht den Opener mit dem Thema „STRAFRECHT IN ZEITEN DES POPULISMUS“. Danach dann Empfang im Foyer des Congress Centrums :-).

Morgen laufen insgesamt acht Arbeitsgruppen, und zwar (Genaueres hier):

1 : Die H A F T A N S T A L T als »gefährlicher Ort«

2 : F Ü H R U N G S A U F S I C H T

3 : Die Wirklichkeit L E B E N S L A N G er Freiheitsstrafen

4 : P R E – C R I M E , Crime und Überwachung

5 : Die Aufweichung des Erziehungsprinzips im J U G E N D S T R A F R E C H T durch schuld- und feindstrafrechtliche Tendenzen

6 : E N T K R I M I N A L I S I E R U N G und Entrümpelung

7 : S t P O – Nach der R E F O R M ist vor der Reform

8 : E R L E B E N , Verstehen, Voraussehen

Abends geht es dann ins Jovel 🙂

Und am Sonntag gibt es dann noch die Schlussdiskussion zum Thema: »FEINDSTRAFRECHTSSTAAT TÜRKEI«

Interessantes Programm, vor allem – für mich – die Arbeitsgruppen 4 und 7.

Allen, die heute oder morgen nach Münster kommen, wünsche ich viel Spaß beim 42. StV-Tag, aber auch in Münster. Einfach mal schauen, was die Stadt alles so bietet. Und wer Fragen hat: Mich ruhig ansprechen auf dem StV-Tag, denn ich bin da. Ehrensache, seit jetzt mehr als 20 Jahren.

„Absolute Narrenfreiheit gibt es nicht“ – schöne Urteile zum Karneval

entnommen wikimedia.org
Superbass – Own work

So, heute ist es denn so weit. Um 11.11 beginnt im Rheinland die 5. Jahreszeit der Karneval, oder wie die Kölner sagen: Fastelovend. Allen die feiern gehen wollen/müssen: Viel Spaß. Mein Ding ist es nicht (mehr) 🙂 .

Aber: Wer meint, Karneval/Fastelovend sei eine jurafrei Zeit. Weit gefehlt. Es gib eine ganze Reihe von Gerichtsentscheidungen, die sich mit dem Karneval und Ereignissen um den Karneval in der Vergangenheit beschäftigt haben. Die sind in den vergangenen Tagen auch über die Tagespresse gelaufen und waren z.B. hier im Focus unter der Überschrift: „Absolute Narrenfreiheit? – Urteile rund um Karneval“ zusammengefasst. Einige davon hatte ich – glaube ich – hier auch schon mal im Blog. Das sind z.B.

  • die Geschichte mit den beiden geworfenen  Schokoriegeln vom AG Köln 123 C 254/10
  • der geworfene Pralinenkastenb (AG Aachen 13 C 250/05
  • die geworfene Tulpe (AG Eschweiler 6 C 599/85)
  • der Hörschaden durch eine abgefeuerte Kanone (LG Trier 1 S 18/01,

usw., usw. Wer Näheres lesen will, bitte den Artikel nehmen.

Ich feiere übrigens auch Karneval. An der Nordsee. Ein paar Tage ohne Jura, nun ja, nicht so ganz.

Jahresrückblicksong 2017 – wie gehabt von den „Zwergpisnchern“

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Inzwischen ist es Usus, dass ich an Silvester-High-Noon den Jahresrückblicksong der „Zwergpisnchern“ bringe. So auch im heute ablaufenden Jahr 2017. Das ist immer eine gute Gelegenheit, das alte Jahr zu verabschieden, bevor wird dann das neue Jahr begrüßen.

Also auch in diesem Jahr der Link auf die „Zwergpisncher“ auf You-Tube, die auch in diesem Jahr mit einem „Jahresrückblicksong“ „Frohes Fest 2017“ aufwarten. Und verbunden ist der Link/das Posting mit allen guten Wünschen für 2018.

Sonntagswitz: Heute zum 2. Advent

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Heute ist der 2. Advent. Nun, da, wo ich derzeit bin – zwischen den Malediven und Malysia – nicht, jedenfalls hoffe ich, dass Aida Cruises keine Adventskränze geordert hat 🙂 . Aber für die daheim gebliebenen Witze zum Advent:

Sagt der Freund: „Meine Frau wünscht sich etwas zu Weihnachten, das ihr zu Gesicht steht!“

Rät der Freund: „Kauf ihr einen Faltenrock !“


„Ich bin sehr besorgt um meine Frau. Sie ist nämlich bei diesem schlimmen Schneetreiben in die Stadt gegangen, um Weihnachtseinkäufe zu machen.“

„Na, sie wird schon in irgendeinem Geschäft Unterschlupf gefunden haben !“

„Eben deshalb bin ich ja so besorgt !“


Eine Blondine zur anderen: „
Mein Mann will mir zu Weihnachten ein Schwein schenken.“
„Das sieht ihm ähnlich.“
„Wieso? Haben Sie es denn schon gesehen?“


und dann noch – hatte ich aber schon mal:

Fritzchen geht vor dem Heiligen Abend in die Kirche und macht sich an der dort aufgestellten Weihnachtskrippe zu schaffen. Der Pfarrer beobachtet ihn umbemerkt dabei, sagt aber nichts. Nachdem Fritzchen wieder gegangen ist, schaut sich der Pfarrer die Krippe an und stellt fest, daß Fritzchen den Josef mitgenommen hat.

Am nächsten Tag erscheint Fritzchen wieder in der Kirche. Er geht wieder zur Krippe und nimmt etwas weg. Der Pfarrer beobachtet ihn, sagt aber wieder nichts. Nachdem Fritzchen wieder gegangen ist, schaut sich der Pfarrer die Krippe an und stellt fest, daß Fritzchen die Heilige Mutter Maria mitgenommen hat.

Jetzt wird es dem Pfarrer aber zu bunt und er beschließt, Fritzchen am nächsten Tag auf frischer Tat zu ertappen. Am nächsten Tag kommt Fritzchen wieder, geht zur Krippe, nimmt allerdings nichts weg sondern legt einen Brief in die Krippe. Der Pfarrer beobachtet dies wieder und wartet erst einmal ab. Fritzchen geht wieder.

Der Pfarrer geht zur Krippe, nimmt den Brief und öffnet ihn. Darin steht geschrieben: „Liebes Christkind! Wenn Du mir dieses Jahr wieder kein Mountainbike zu Weihnachten schenkst, siehst Du Deine Eltern nie wieder!“