Archiv der Kategorie: Advent/Weihnachten

1. Weihnachtstag: E.T ist zurück, oder: „Schenkt euch Zeit miteinander“

© sky_max – Fotolia.com

Weihnachten ist inzwischen auch die Zeit der Weihnachtsspots. Fast alle großen Firmen – oder die, die meinen, dass sie groß sind, – bringen zu Weihnachten oder schon in der Vorweihnachtszeit „Weihnachtsspots“.

Natürlich ist das nichts Anderes als Werbung, aber meist recht nett/schön gemacht. Ein wenig rührselig darf es natürlich auch sein, denn schließlich ist ja Weihnachten. So war es dann auch in diesem Jahr. Jede (große) Firman, die auf sich hält, hat es etwas „auf den Markt gebracht“ – Aldi, Rewe, Milka, Kaufland, Edeka, Apple  usw. Es gibt einen sehr schönen Überblick dazu hier bei Futurzone. Da hat man das schön zusammengestellt, man muss also gar nicht groß suchen.

Und da findet man auch den Spot, der mir am besten gefallen hat, nämlich der von Sky „Schenkt euch Zeit miteinander“. Inhalt: E.T., der Außerirdische, ist zurück auf der Erde und er besucht den inzwischen erwachsenen Elliott und seine Familie. Gemeinsam verbringen sie das gemütliches Weihnachtsfest – bis E.T. wieder nach Hause zurückkehren muss. Zur Erinnerung lässt E.T. ein Geschenk da.

Natürlich auch ein wenig rührselig, aber mit einem m.E. wichtigen Anliegen: „Schenkt euch Zeit miteinander“. Denn allein die Zeit, die man miteinander verbringt, ist wichtig – und: Man kann sie nicht nachholen. Darum jetzt und heute.

https://youtu.be/VEUH28BndUs

In dem Sinne: Nochmals ein schönes Weihnachsfest…..

Zum 1. Weihnachtstag, oder: Früher war mehr Lametta

© Smileus Fotolia.com

1. Weihnachtstag und damit: Alle Jahre wieder die Frage: Was bringt man am 1. Weihnachtstag. Weihnachtsgrüße hatten wir gestern, Entscheidungen sind an sich nicht so doll, denn die will zwischen Gänsebraten und Sahnetorte doch keiner so wirklich lesen. Und man hat ja auch nicht immer weihnachtlich geprägte Entscheidungen, wie das schöne OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.09.1999 – 4 U 182/98,  das schon hier und auch an anderen Stellen hat immer wieder her halten müssen.

Nun, da ist man dann als Blogger doch dankbar, dass das OLG München in diesem Jahr ein Einsehen hatte und noch eben eine weihnachtlich geprägte Entscheidung veröffentlicht hat. Nämlich den OLG München, Beschl. v. 14.08.2019 – 6 W 927/19 –  zum Loriotspruch: „Früher war mehr Lametta“, der an sich ja nicht von Loriot, sondern von Opa Hoppenstedt stammt. Wenn man sieht, von wann die Entscheidung stammt und wann sie veröffentlicht wird, hat man fast den Eindruck, dass das OLG München die bewusst so lange zurückgehalten hat.

In der Entscheidung geht es um die Frage, ob das Loriot-Zitat „Früher war mehr Lametta“ vom Urheberrecht geschützt ist. Gestritten worden ist zwischen den Erben von Loriot und einem T-Shirt-Hersteller, der den Satz auf T-Shirts drucken ließ. Das fanden die Erben nun gar nicht witzig und wollten ihm das per einstweiliger Verfügung verbieten lassen. Die Erben waren von der sog. eigenen Werkqualität im Sinne des § 2 UrhG ausgegangen.

Anders das LG und das OLG:

„Die Antragstellerinnen haben in der Antragsschrift (Seite 5 f.) zur Frage der Werkqualität der Wortfolge „Früher war mehr Lametta“ Stellung genommen und im Schriftsatz vom 16.7.2019 weiter ausgeführt, dass die Wortfolge trotz ihrer Kürze die Aussage phantasievoll und treffend auf den Punkt bringe, dass früher alles besser gewesen sei.

Dieser Beurteilung ist das Landgericht im Nichtabhilfebeschluss unter Anlegung der zutreffenden rechtlichen Kriterien nicht gefolgt und hat den Werkcharakter der Wortfolge (§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG) zu Recht verneint.

a) Nach der Rechtsprechung des EuGH muss der Begriff des urheberrechtlich geschützten Werkes im Hinblick auf die Erfordernisse sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten (EuGH GRUR 2019, 73, juris Tz. 33 – Levola Hengelo BV/Smilde Foods BV mit Anm. Schack). Hierfür ist erforderlich, dass es sich bei dem betreffenden Objekt um ein Original in dem Sinne handelt, dass es eine eigene geistige Schöpfung seines Urhebers darstellt; weiter setzt die Einstufung als urheberrechtlich geschütztes Werk voraus, dass es eine solche geistige Schöpfung zum Ausdruck bringt (EuGH aaO Tz. 31 f.). Im Urteil „Infopaq“ (GRUR 2009, 1041 Tz. 39, 48) hat der EuGH ausgeführt, dass der Ausdruck eines Auszugs aus einem geschützten Werk, der aus elf aufeinanderfolgenden Wörtern des Werks besteht, eine teilweise Vervielfältigung darstellen kann, wenn der Auszug einen Bestandteil des Werkes enthält, der als solcher die eigene geistige Schöpfung des Urhebers zum Ausdruck bringt.

b) Inwieweit in Anwendung der Rechtsprechung des EuGH an der Auffassung festgehalten werden kann, dass für die in § 2 Abs. 1 UrhG aufgeführten Kategorien die Werkqualität nach unterschiedlichen Kriterien zu beurteilen ist, bedarf keiner Entscheidung. Denn auch wenn man mit dem Landgericht (Nichtabhilfebeschluss, Seite 2 unten/3 oben) nach den bisherigen Kriterien den Maßstab der sog. „kleinen Münze“ bei Sprachwerken zugrundelegt, ist die Beurteilung des Landgerichts, wonach die Wortfolge ihre Besonderheit und Originalität durch die Einbettung in den Sketch und die Situationskomik erhält und ohne Berücksichtigung dieses Umstands und der Tatsache, dass die Wortfolge von dem bekannten und bedeutenden Künstler „L. “ stamme, es sich um einen eher alltäglichen und belanglosen Satz handelt, der entweder schlicht zum Ausdruck bringt, dass früher mehr Lametta benutzt wurde oder – unter Verwendung des Wortes „Lametta“ als Metapher – dass früher mehr Schmuck, Glanz, festliche Stimmung oder Ähnliches war, nicht zu beanstanden. Der Senat teil die Auffassung des Landgerichts, dass auch nach dem letzteren Verständnis die für die Qualifizierung als Werk erforderliche Originalität nicht bejaht werden kann.

c) Die gegenteilige Sichtweise der Antragstellerinnen, der Beurteilung des Landgerichts könne bereits wegen der grammatikalischen Originalität nicht gefolgt werden, da die Wortfolge gerade nicht alltägliche Verwendung finde, sie sei nicht korrekt und ergebe an sich keinen Sinn (Schriftsatz vom 6.8.2019, Seite 2 unter 2.a), rechtfertigt keine andere Beurteilung. Dass die Wortfolge nicht den Regeln der Semantik folgt – Kombination des Verbes „sein“, des Komparativs „mehr“ und eines (beliebigen) Substantivs -, entzieht der Beurteilung des Landgerichts, es handele sich um eine alltägliche Wendung nicht die Grundlage. Dass in der täglichen Umgangssprache die Regeln der Semantik allgemein befolgt werden und eine Abweichung hiervon der streitgegenständlichen Wortfolge bereits deshalb die erforderliche Werkqualität verleiht, weil sie sich von Formulierungen wie „Früher war alles anders“, „Früher gab es mehr Lametta“ oder „Früher war mehr Lametta vorhanden“, kann nicht festgestellt werden.

d) Soweit die Antragstellerinnen weiter geltend machen, der metaphorische Anknüpfungspunkt der Wortfolge bestehe zwar in der pauschalen Aussage, dass „früher alles besser“ gewesen sei. Die Aussage erschöpfe sich aber nicht darin, ein simples Beispiel zu nennen, vielmehr werde in Kombination mit der grammatikalisch falschen und daher albern klingenden Formulierung die Ansicht, früher sei alles besser gewesen, der Lächerlichkeit preisgegeben und ihrer Autorität völlig beraubt, weil die scheinbare Gegenwartskritik als bloße, inhaltsleere Kritik entlarvt werde (Schriftsatz vom 6.8.2019, Seite 3 f. unter 2.b), stellt diese „Überinterpretation“ der streitgegenständlichen Wortfolge, losgelöst von dem Sketch, in den sie eingebettet ist, die gegenteilige Beurteilung des Landgerichts nicht in Frage.

e) Die Werkqualität der streitgegenständlichen Wortfolge wird auch nicht dadurch belegt, dass sie als Aufdruck für verschiedene Produkte verwendet wird. Denn eine „Nachfrage“ besteht nicht nur für als Werk geschützte Wortfolgen, sondern nach der allgemeinen Lebenserfahrung auch in Bezug auf banale Wortfolgen, denen – aus welchen Gründen auch immer – ein entsprechender Aufmerksamkeitswert zukommt (Beispiel: „Wir schaffen das“).

Der BOB wünscht frohe Weihnachten 2019, zum ersten Mal aus dem Norden

So, heute ist dann der 24. Dezember, also „Heilig Abend“. Damit steht „Weihnachten 2019“ vor der Tür. Und traditionsgemäß gibt es hier an dem dem Tag keine Entscheidungen oder Sonstiges, sondern nur Weihnachtsgrüße und Weihnachtswünsche an alle Leser/Abonnenten/Abonnentinnen, Kommentatoren und Freunde. Ich wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest und viel Spaß bei allem, was sie in den nächsten Tagen tun/machen. Zumindest ein Tag mal ohne Entscheidungen, Bücher, Kommentare usw.. Das schaffe ja selbst ich, die Enkelinnen helfen mir.

Dieses Weihnachtsposting nehme ich auch in diese Jahr zum Anlass, mich bei allen, die mit Weihnachtskarten und -grüßen an mich und den BOB gedacht haben, zu bedanken. Sie sind angekommen und ich habe mich auch gefreut. Ich freue mich aber auch über jede Karte, die ich nicht bekommen habe 🙂 . Denn es gilt für mich nach wie vor: Weihnachtskarten, ja danke, aber: Können wir das im nächsten Jahr nicht anders regeln?. Ich habe auch geschrieben, aber nicht hier, sondern mit einer Spende in Höhe der ersparten „Weihnachtskartenaufwendungen“an anderer Stelle.

Und dann ist immer die Frage: Welches Bild zu Weihnachten/zum hl. Abend. Ich habe mich in diesem Jahr für ein Bild aus der neuen Heimat entschieden. Ist ja nicht mehr Münster, sondern jetzt Leer. 🙂

In dem Sinn: Allen ein Frohes Fest.

Und am Nachmittag des 1. Weihnachtsfeiertages: „Weihnachtslieder im Auto“ – zum Mitsingen…..

© Matthias Enter -Fotolia.com

Und dann am Nachmittag etwas zum Mitsingen 🙂 . Gefunden habe ich das Video von Joe Oettel bei You-Tube. Ist aus dem vergangenen Jahr, aber „stark“ und vor allem zeitlos. Und einen verkehrsrechtlichen Einschlag hat es auch noch, denn es sind „Weihnachtslieder im Auto“ 🙂 :

In dem Sinn noch einen schönen 1. Weihnachtstag vom BOB.

„“Weihnachtsgeschichte nach Donald Trump“, oder: Fake News?

© Matthias Enter – Fotolia.com

Und wem das Warten auf das Christkind zu lange dauert, der kann sich dann hier schon mal etwas vorbereiten mit der „Weihnachtsgeschichte nach Donald Trump“. Ich hatte mir zwar vorgenommen, keine Witze über Trump zu bringen, da einem bei diesem Präsidenten das Lachen im Halse stecken bleibt. Aber hier mache ich dann mal eine Ausnahme.

Die Geschichte ist – glaube ich – im vorigen Jahr in der „Heuteshow“ gelaufen. Und könnte „Reality“ sein, kein „Fake News“. Leider.

Trotzdem/dennoch: Schöne Feiertage.