Am 18.06.2009 hat der Bundestag das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ beschlossen. Damit dürfen in Deutschland nach Inkrafttreten des Gesetzes Internet-Seiten mit kinderpornografischem Inhalt gesperrt werden.
In der Abstimmung stimmten 389 Abgeordnete für das Gesetz. 128 stimmten dagegen, 18 enthielten sich.
Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages:
- Den Gesetzentwurf der Bundesregierung: BT-Drs. 16/13125
- Den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD: BT-Drs. 16/12850
… und die genaue Liste aller Teilnehmer findet sich hier:
http://bundestag.de/parlament/plenargeschehen/abstimmung/20090618_kinderpornografie.pdf