Bundestag beschließt Internetsperren für Kinderpornografie

Am 18.06.2009 hat der Bundestag das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ beschlossen. Damit dürfen in Deutschland nach Inkrafttreten des Gesetzes Internet-Seiten mit kinderpornografischem Inhalt gesperrt werden.

In der Abstimmung stimmten 389 Abgeordnete für das Gesetz. 128 stimmten dagegen, 18 enthielten sich.

Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages:

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