Ich habe da mal eine Frage: Vorverfahrensgebühr für Meldung nach Anklagezustellung?

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Im Moment sieht es mit Fragen mau aus, daher habe ich mal wieder im Rechtspflegerforum gestöbert und bin dabei auf folgende Frage gestoßen:

„Entsteht die Gebühr Nr. 4104 VV RVG, wenn sich der Rechtsanwalt erstmals nach Anklagezustellung, aber vor dem Eröffnungsbeschluss zur Akte meldet?

Konkret:

30.12.2022 Anklage

06.01.2023 Zustellung der Anklage

02.02.2023 RA beantragt Akteneinsicht, ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird versichert

14.02.2023 RA reicht Akte zurück, beantragt Pflichtverteidigerbestellung

24.02.023 RA wird als Pflichtverteidiger bestellt

08.03.2023 Eröffnungsbeschluss und Terminsbestimmung“

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