Und dann am 2. Adventssonntag hier der Wochenspiegel für die ablaufende 49. KW., und zwar mit:
- beA-Update 3.23 – beA bekommt mehr Zeit
- Corona-Hilfen: Was tun bei einer Rückforderung?
- BAG: Arbeitnehmer kann verpflichtet sein eine Weisung des Arbeitgebers per SMS auch in seiner Freizeit zur Kenntnis zu nehmen
- Die unbekannte Gefahr durch Browsererweiterungen
- EuGH: SCHUFA-Scoring nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt / Auskunfteien dürfen Restschuldbefreiung nicht längerfristig speichern
- Chatbots, ChatGPT und der Datenschutz
- Behinderte Menschen dürfen Assistenzkraft nach Alter wählen
- BGH: Identifizierende Tatschilderung des Opfers in sozialen Medien kann bei gewichtigen Gründen auch bei schwerwiegende Folgen für den Täter zulässig sein
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und aus meinem Blog: U-Haft II: In der JVA Laptop für die Akteneinsicht, oder: „Kurze“ Fahrt zur Vorführung vor zuständigen Richter