Man merkt, der Winter naht, denn auf einmal sind die „Wintereifen“ mal wieder in aller Munde oder Thema in vielen Blogs. Nachdem das OLG Oldenburg die derzeit geltende Regelung in § 2 Abs. 3a Satz 1 StVO als zu unbestimmt und damit verfassungswidrig angesehen hat (vgl. u.a. hier) , geht es jetzt wieder los/weiter. Das Bundesverkehrsministerium schaltet sich ein, dann kann es ja nur besser werden, oder?
Der Schadenfixblog berichtet unter dem schönen Titel: Peter Ramsauer berät über Lockerung der Winterreifen-Vorschriften“ (hoffentlich berät nicht er, sondern er wird beraten, sonst geht es mit Sicherheit schief) über die Pläne aus Berlin, die wohl auch Gegenstand der Jahreskonferenz der Verkehrsminister in dieser Woche sein sollen/werden. Was ist geplant: Offenbar will man die StVO nicht „richtig“ ändern, sondern nur die Geldbuße und die Punkteregelung entfallen lassen.; der Sinn dieser Regelung leuchtet mir nicht ganz ein. Und das alles noch bis zum Beginn des Winters, denn derzeit gilt ja die alte Regelung noch. Allerdings wird nach der Entscheidung des OLG Oldenburg wohl kein Tatrichter mehr wegen eines Verstoßes gegen § 2 Abs. 3a Satz 1 StVO verurteilen.
Das ganze Hin und Her könnte man sich vielleicht auch sparen, wenn man gleich auf die geplante EU-Regelung umstellen würde, die 2012 kommen und einen EU-weit einheitlichen Begriff des Winterreifens bringen soll/wird. So können wir noch weiter um den Begriff „Sommerreifen“ oder „Winterreifen“ streiten und um die Frage, ob es eine Winterreifenpflicht überhaupt gibt, was so – wie der Kollege Melchior – zutreffend hier ausführt, nicht der Fall.
Nach den wunderbaren PM aus dem Verkehrsministerium freue ich mich schon auf die Mitteilungen zu dieser Problematik. Vielleicht kommt es ha zur Neuauflage des Klassikers aus der Zeit der Einführung der Neuregelung im Jahr 2007. Da hieß es zur Erläuterung und Aufklärung aus dem Ministeriums zum Begriff des Winterreifens: „Ein guter Sommerreifen kann auch ein Winterreifen sein“ 🙂 🙂
In der Tat ein wenig seltsam, den Tatbestand stehen und die Rechtsfolgen entfallen zu lassen … Ein ganz schön hohler Zahn … Könnte allenfalls als Argumentationsgrundlage im Leistungsfall der Kasko eine Rolle spielen.
Ob man nun bundesweit darauf vertrauen darf, dass jeder Tatrichter von seiner Normverwerfungskompetenz Gebrauch macht, bleibt abzuwarten, meine ich … Schön wär’s, zumal ich dem Schadenfixblog entnehmen konnte, dass Herr Ramsauer ja bis zur Gesetzesänderung durchaus die Vorschrift weiterhin anwenden will.
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird parallel zur neuen EU – Regelung eine einheitliche Kennzeichnung von Winterreifen erfolgen unter Normierung der technischen Voraussetzungen, die ein Winterreifen erfüllen muss. Der Reifen erhält dann nach Prüfung, ob er für den Winterbetrieb geeignet ist, einen Stempel (Schneeflocke?). Anhand des Stempels muss dann ja wiederum jedem Autofahrer klar sein, dass es sich um einen Winterreifen handelt. Bis dieses Verfahren in der Praxis durchgeführt wird, wüsste ich ehrlich gesagt nicht, wie man der EU – Verordnung zuvor kommen sollte.
Unfallanalyse Berlin hat sich mal mit der Frage beschäftigt, was eigentlich hinter dieser ominösen 7°C-Regel versteckt. Unter 7°C soll man angeblich unbedingt Winterreifen (vulgo Reifen mit „M+S“-Kennzeichnung) aufziehen.
Mehr dazu gibt’s hier:
http://unfallanalyse.de/unfallforschung/winterreifen.html