Machen wir mal ein wenig Eigenwerbung 🙂 und weisen auf den im Volltext auf meiner Homepage www.burhoff.de eingestellten Beitrag aus RVGreport 2010, 282 hin: „Die Vernehmungsterminsgebühr nach Nr. 4102, 4103 VV RVG„.
Könnte Verteidiger interessieren…