Hier dann noch einmal ein ganz besonderer Service des ZAP-Verlages und des StRR. Wir hatten ja neulich unter Corona: Ein Lesetipp/Service von ZAP/VRR/StRR, oder: Corona und Strafrecht/Reiserecht zwei Beiträge aus StRR/VRR online gestellt – einmal zum Strafrecht und einmal zum Reiserecht; verfasst von RiAG Dr. Axel Deutscher aus Bochum und von Rechtsanwalt J. Seehofer aus Hamburg.
Das Angebot erweitere ich heute um einen weiteren Beitrag aus dem StRR-Heft 5/2020, das gerade heute erschienen ist. Ich habe nämlich den dort veröffentlichten Beitrag
online gestellt. Natürlich – wie alles hier – kostenlos. Auch der Beitrag stammt vom Kollegen Deutscher, der Richter am AG Bochum ist. Er behandelt m.E. alle Fragen, die im Strafverfahren von Bedeutung sind bzw. werden können.
Der Beitrag ist – wie auch die beiden anderen bereits online gestellten – nur ein erster Überblick. Daran also beim Lesen bitte immer daran denken. Die Fragen und die Folgen betreffend das Corona-Virus sind immer im Fluß.
Und: Lob wird gerne entgegen genommen. Wer Kritik üben will, der mag das tun, es dann aber bitte auch besser und vor allem schneller machen.
In dem Sinn: Viel Spaß beim Lesen….und: Vielleicht hilft der Beitrag ja auch in Verfahrenssituationen, in denen es schwierig wird.
Dieser Satz aus dem Artikel gilt nicht nur in der Corona-Situation:
„Mit vernünftigen Gesprächen zwischen den Verfahrensbeteiligten dürfte hier vielfach mehr zu erreichen sein als mit Beschwerden.“
Super Beitrag vom Kollegen Deutscher, umfasst alle wichtigen Punkte.
Das schreiben Sie dann aber bitte auch Ihren Kollegen ins Stammbuch….