Wochenspiegel für die 51 KW., das war Erfundenes beim Spiegel, Einsicht in Rohmessdaten, VB per De-Mail und Gebühren für Einziehung

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Die 51. KW. läuft ab und damit geht die letzte vollständige Arbeitswoche zu Ende. Das war dann die letzet vollständige Arbeitswoche des Jahres 2018. Und aus der berichte ich über folgende Themen:

  1. Entscheidung nach Aktenlage am St.Nimmerleinstag,
  2. Erfundenes beim SPIEGEL: Nur für den Klick – für den Augenblick?,
  3. Fotografierverbot im Museum ist gültig,

  4. LG München II: Keine Beschwerde gegen Nichtüberlassung von Rohmessdaten in Bußgeldverfahren,

  5. LG Würzburg: Beschwerde gegen Versagung der Einsicht in Messdaten durch Amtsgericht zulässig, aber unbegründet,

  6. Zugriff auf elektronische Kommunikation durch Strafverfolgungsbehörden wird erleichtert,

  7. Internet World Business-Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann – Ende des Unwesens ? – Das Justizministerium will gegen missbräuchliche Abmahnungen vorgehen,
  8. BVerfG: Einlegung einer Verfassungsbeschwerde per De-Mail ist unzulässig / § 23 Abs.1 S.1 BVerfGG,
  9. und aus meinem Blog dann: Außergerichtliche Beratung reicht für zusätzliche Verfahrensgebühr bei Einziehung, oder: Auf in den Keller

Und dann noch etwas: Es gibt ein neues „Jurablogs“, na ja, nicht ganz neu und nicht ganz so wie früher, aber immerhin ein schöne Zusammenstellung, bei der sich all die, die – wie ich nicht immer suchen wollen, einen guten Überblick über die „Blog-Themen“ verschaffen kann. Und man findet das Ganze dann hier: Jurablo.gs.

2 Gedanken zu „Wochenspiegel für die 51 KW., das war Erfundenes beim Spiegel, Einsicht in Rohmessdaten, VB per De-Mail und Gebühren für Einziehung

  1. Ingo

    Man fragt sich, warum diese Akteneinsichtsstreite immer in Bayern geführt und ausgetragen und dann auch noch veröffentlicht werden müssen.

    Das zieht nur den Nachahmeffekt nach sich und andere Gerichte stürzen sich mit Freude auf die Entscheidungen aus Bayern, auch wenn sie es selbst vllt. anders entschieden haben.

    Im Saarland ist zB im Moment ein weiteres Verfahren zur der Thematik am VerfGH, das demnächst terminiert wird und am BVerfG beschäftigt man sich derzeit auch – wie man hört durchaus ernsthaft – mit der Thematik.

    Also was soll das, dann ständig diese ernüchternden Beschlüsse aus Bayern zu produzieren, obwohl man den berechtigten Anliegen der Verteidiger/Betroffenen in anderen Gegenden Deutschlands wohlwollender gegenübersteht? Will man die mit Gewalt auch noch auf die Linie der bayerischen Gerichte zwingen?

    Man kann es ja gerne versuchen, aber warum muss das alles online kommen? Ich versteh das einfach nicht.

  2. Detlef Burhoff Beitragsautor

    Was haben Sie denn für ein Problem? Man ändert die Rechtsprechung – wenn das in Bayern überhaupt möglich ist – doch nicht dadurch, dass man über die entsprechenden Beschlüsse schweigt. Es ist im Übrigen auch wohl kaum „wissenschaftlich sauber“, wenn man nach der Devise verfährt: Was mir nicht gefällt, negiere ich.

    Und: Mir diesen Vorwurf zu machen, ist in meinen Augen mehr als lächerlich. Denn letztlichw ar es u.a. dieses Blog, in dem über die richtigen, aber auch über die falschen Beschlüsse immer wieder berichtet worden ist. Unfassbar.

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