Gerade teilt mir “meine” Lektorin – neudeutsch heißt das „Produktmanagerin“ vom ZAP-Verlag, Bonn, mit: Sie ist da und geht in die Auslieferung. 🙂 🙂
Wer ist “Sie”? Nun, “Sie” ist das „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 9. Auflage, 2019. Das sind über 1.300 Seiten geballtes Wissen zur strafrechtlichen Hauptverhandlung. Immerhin in der 9. Auflage – so schlecht kann das Buch also nicht sein. Und, um Fragen vorzubeugen: Ja, die 8. Auflage hatte über 1.600 Seiten. In der 9. Auflage steht aber nun nicht weniger, sondern die geringere Seitenzahl ist auf die Änderung/Vergrößerung des Formats zurückzuführen.
Damit habe ich auch an der Stelle für 2018 fertig. Nach meinem „Vereinsrecht, 10. Aufl.“ und dem „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 8. Auflage“, das dritte Buch in 2018. Mit dem Erscheinen und der Lieferfähigkeit der „Hauptverhandlung“ sind dann auch das „Strafrechtspaket“ und das „Komplettpaket Strafverteidiger“ lieferbar und werden ausgeliefert. Wer vorbstellt hat, bekommt die Werke dann (hoffentlich) noch vor Weihnachten.
Und dieses ist (natürlich) ein Werbeposting: Hier dann der Hinweis auf die Bestellmöglichkeit auf meiner Homepage. Wer jetzt noch bestellt, müsste das oder die Werke noch in den nächsten Tagen bekommen – versprechen kann und will ich da aber nichts.
Allen, die schon bestellt haben, wünsche ich viel Spaß mit dem Werk bzw. den Werken. Es möge zusätzlichen Gewinn für den Mandanten in der Hauptverhandlung bringen 🙂 . <<Werbemodus>> aus.
Und ich freue mich dann wie immer, wenn ich das neue Buch dann in den nächsten Tagen auch in den Händen halten kann. Ich habe ja schon häufiger darauf hingewiesen. Das Auspacken eines neu erschienenen Buches hat etwas “erotisierendes”. Wie ein Kollege mal meinte/fragte: “Der Sex des Alters?”. 🙂