Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Kann man auf Gebühren verzichten und dann eine Vergütungsvereinbarung treffen?

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Ich hatte am vergangenen Freitag die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Kann man auf Gebühren verzichten und dann eine Vergütungsvereinbarung treffen?, zur Diskussion gestellt.

Ich räume ein, ich habe es mir mit der Antwort ein wenig einfach gemacht und nur geschrieben:

„Hallo,

ja, das geht und dazu steht einiges in unserem RVG-Kommentar 🙂 . Können Sie ggf. bei mir bestellen. Ist ziemlich viel zu schreiben, daher bitte ich wegen dieses Verweises um Nachsicht.“

Darauf kam dann noch eine (verständliche) Nachfrage:

„Hallo Herr Burhoff,

Ihren Kommentar haben wir selbstverständlich – zwischenzeitlich auch in mehreren Auflagen ? –  (und ich schätze ihn ungemein, da er mir schon sehr viele Fragen bei Abrechnungen zuverlässig beantwortet hat).  Allerdings habe ich genau hierzu nichts gefunden (vermutlich an der falschen Stelle gesucht). Können Sie mir hier nur  in etwa sagen, wo ich da fündig werde?“

Meine Replik:

ups, das wollte ich noch geschrieben haben 🙂 . M.E. müsste das bei § 58 RVG und dort bei den Rn 35 ff. stehen. Wenn dann noch Fragen sind, melden Sie sich einfach noch einmal.

Und dann noch:

„Super,  vielen Dank. Ich werde mich gleich direkt dran setzen. Bei Rückfragen melde ich mich gerne nochmals.“

Der Fragesteller hat sich nicht mehr gemeldet. Das spricht dafür, dass der Kommentar – mal wieder – alle Fragen beantwortet hat. Daher dann hier mal wieder der Link zur Bestellseite, nämlich hier.

Ein Gedanke zu „Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Kann man auf Gebühren verzichten und dann eine Vergütungsvereinbarung treffen?

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