Ich habe da mal eine Frage: Kann man auf Gebühren verzichten und dann eine Vergütungsvereinbarung treffen?

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Recht frisch ist folgende (An)Frage:

„Sehr geehrter Herr Burhoff,

zunächst vielen Dank für die schnelle Reaktion. Uns wurde durch andere Rechtsanwälte angetragen, dass dort auf eine Gebühr verzichtet werde (bzw.  diese nicht  gegenüber der Staatskasse geltend gemacht werde) und hinsichtlich dieses Verfahrensabschnittes sodann eine Vergütungsvereinbarung getroffen würde. Wir haben dies aber bislang so noch nicht gehört (und auch nicht praktiziert)  und konnten hierüber auch keinerlei weitere Informationen finden. Zumal sich uns dann auch die Frage nach der Anrechnung gestellt hat.“

Ich gebe es mal weiter. Vielleicht hat ja jemand eine Idee 🙂 .

Ein Gedanke zu „Ich habe da mal eine Frage: Kann man auf Gebühren verzichten und dann eine Vergütungsvereinbarung treffen?

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